19.01.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Konjunkturausblick trübt sich ein

Beitrag mit Bild

Die ZEW Konjunkturerwartungen für Deutschland Januar 2016

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland gehen im Januar 2016 zurück. Der Index verliert gegenüber dem Vormonat 5,9 Punkte und steht jetzt bei 10,2 Punkten. Dies ist der erste Rückgang nach zwei Zugewinnen in Folge.

„Der Beginn des neuen Jahres ist geprägt von den Kapitalmarktturbulenzen in China, die auch zu starken Kursrückgängen am deutschen Aktienmarkt geführt haben. Wie auch schon im vergangenen Jahr belasten die Wachstumsschwäche Chinas und anderer wichtiger Schwellenländer den Konjunkturausblick für Deutschland“, kommentiert Prof. Dr. Sascha Steffen, Leiter des Forschungsbereichs „Internationale Finanzmärkte und Finanzmanagement“ am ZEW.

Verschlechterung der Konjunkturentwicklung in der Eurozone

Die Bewertung der konjunkturellen Lage in Deutschland verbessert sich hingegen leicht. Der Index steigt um 4,7 Punkte und steht nun bei 59,7 Punkten. Die Erwartungen der Finanzmarktexperten an die Konjunkturentwicklung in der Eurozone verschlechtern sich. Der Erwartungsindikator geht um 11,2 Punkte auf 22,7 Punkte zurück. Der Indikator für die aktuelle Konjunkturlage im Euroraum hat sich im Januar 2016 hingegen um 2,1 Punkte auf minus 7,5 Punkte verbessert.

(ZEW, PM vom 19.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)