15.03.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Kommunikationsdefizit bei Workation

Falsch kommuniziert, kann der Megatrend Workation zu ernsthaften Konsequenzen führen. Wer grenzüberschreitendes Arbeiten zulässt, muss transparent kommunizieren. Laut einer aktuellen PwC-Studie gibt es hierbei jedoch noch erhebliche Defizite auf beiden Seiten.

Beitrag mit Bild

©travnikovstudio/fotolia.com

Die Corona-Pandemie beschleunigte den Aufbau flexibler Arbeitsmodelle, die bleiben werden. Nicht nur, weil sie sich als effizient erwiesen haben, sondern auch, weil sie sich in Zeiten des Fachkräftemangels als wirkungsvolles Instrument erwiesen haben, um Mitarbeitende zu halten und neue zu gewinnen. Dies zeigt auch die aktuelle PwC-Studie „Workation zwischen Wunsch und Wirklichkeit“. Die führende Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft hat 1.000 Berufstätige in einer repräsentativen Umfrage zu ihren Erfahrungen, zu dem Angebot ihrer Arbeitgeber, zu ihren Wünschen und zur Wichtigkeit von Workation bei der Jobauswahl befragt.

Workation-Angebot erhöht Zufriedenheit

Ortsunabhängig und auch grenzüberschreitend zu arbeiten, macht es möglich, Verwandte und Freunde im Ausland zu besuchen – so die Antwort von 72 % der Befragten, die vor allem für Unternehmen mit internationalen Belegschaften interessant ist. Die Kombination aus Work (Arbeitszeit) und Vacation (Urlaubszeit) an einem Ort trägt für 81 % der Teilnehmer:innen zu einer besseren Work-Life-Balance bei. Zusätzlich gaben 79 % an, dass ein Workation-Angebot ihre Zufriedenheit im Job erhöht. Für 76 % stand außerdem fest: Sie steigern dadurch ihre eigene Produktivität.

Besonders attraktiv ist Workation zur „Winterflucht“. Rund 82 % würden einen Aufenthalt im sonnigen Süden (Spanien 37 %, Italien 32 %) den kalten Wintermonaten in Deutschland vorziehen.

Erhebliche Compliance-Risiken

Doch bevor der Koffer gepackt wird, sollte ein entscheidendes Detail nicht vergessen werden: Besteht ein Workation-Angebot seitens des Arbeitgebers, muss dieser rechtzeitig über den geplanten Auslandsaufenthalt in Kenntnis gesetzt werden. Die Zahlen der PwC-Studie geben jedoch Aufschluss darüber, dass mehr als ein Zehntel der Befragten ihren Arbeitgeber nicht über ihr grenzüberschreitendes Arbeiten informiert hatte. Dies lässt auf eine hohe Dunkelziffer nicht genehmigter Arbeitsaufenthalte im Ausland schließen, die unter Umständen Compliance-Risiken bedeuten können.

So attraktiv es auch ist, den vielfach geäußerten Wunsch der Beschäftigten nach einem Arbeitswinter im Süden zu erfüllen: Selbst bei Aufenthalten in europäischen Ländern lauern steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke, die Unternehmen immer vorab prüfen sollten. Diesbezügliche Versäumnisse im Nachhinein auszubügeln, ist oftmals sehr zeit- und kostenintensiv.


PwC vom 13.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.12.2025

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Vereinbaren ein beherrschender Gesellschafter und seine Gesellschaft vor Fälligkeit der Darlehenszinsen eine Prolongation, liegt darin kein steuerlich relevanter Zufluss.

weiterlesen
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Meldung

©rcx/fotolia.com


04.12.2025

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entlastet die Bundesregierung die Steuerzahler, trifft aber auf Widerstand der Länder, die finanzielle Ausgleiche fordern.

weiterlesen
Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank