Die EU-Kommission hat Ende Februar ein Stakeholdermeeting über die geplante multilaterale Reform von Investitionsstreitigkeiten einschließlich der möglichen Schaffung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs veranstaltet.
Die über 130 Interessenvertreter brachten unterschiedliche Bedenken und Vorschläge ein, z.B. dass lokale Rechtsmittel erschöpft sein müssen, bevor der Investitionsgerichtshof angerufen werden könne, dass die Besetzung des Investitionsgerichtshofs mit erfahrenen, dauerhaft angestellten Experten erfolgen solle, dass die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen sichergestellt werden müsse und dass trotz der Vielzahl an unterschiedlichen bilateralen Verträgen eine einheitliche Rechtsprechung erforderlich sei.
Erste Auswertung im Sommer 2017
Die EU-Kommission plant, im Sommer 2017 einen Bericht über die Auswertung der noch bis zum 15. März 2017 laufenden Konsultation zu veröffentlichen und bis Ende 2017 dem Rat gem. Art. 207 Abs. 3 und 218 Abs. 2 AEUV den Vorschlag für ein Verhandlungsmandat vorzulegen. Erst nach der Ermächtigung durch den Rat darf die EU-Kommission in Verhandlungen mit den anderen interessierten Staaten eintreten.
(DAV, Europa im Überblick vom 06.06.2017/ Viola C. Didier)