• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kommission schlägt einfachere Vorschriften für Derivate vor

05.05.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kommission schlägt einfachere Vorschriften für Derivate vor

Beitrag mit Bild

©psdesign1/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat einige gezielte Reformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Derivatemärkte in der EU vorgeschlagen. Die Vorschriften für außerbörslich gehandelte Derivate (OTC-Derivate) sollen insgesamt einfacher gemacht werden, um Kosten und Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer zu verringern, ohne die Finanzstabilität zu gefährden.

Die EU hat die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) im Jahr 2012 im Anschluss an die Finanzkrise verabschiedet, um die auf Derivatemärkte entstehenden Risiken für die Finanzstabilität besser zu steuern und zu überwachen. Die aktuellen Reformen der EMIR-Verordnung stützen sich auf die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Sondierung, bei der im Rahmen einer öffentlichen Konsultation über die kumulative Wirkung der nach der Krise eingeführten neuen Regeln für den Finanzsektor gefragt wurde. Hintergrund dieser Maßnahmen sind die Anstrengungen der Kommission, die sicherstellen will, dass die Ziele von EU-Rechtsvorschriften für die Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen wirksam und kostengünstig erreicht werden (REFIT).

Meldepflichten, nichtfinanzielle Gegenparteien und Pensionsfonds

Mit dem Vorschlag werden verhältnismäßigere Vorschriften für Unternehmen eingeführt. Bei der Clearingpflicht für finanzielle Gegenparteien wird der Schwerpunkt neu ausgerichtet. Es werden einige zusätzliche relevante Marktteilnehmer erfasst, die kleinsten finanziellen Gegenparteien sind jedoch ausgenommen. Gleichzeitig wird mehr Zeit für die Entwicklung von Clearing-Lösungen für Pensionsfonds gewährt. Darüber hinaus strafft die Kommission die Meldepflichten und verbessert deren Verhältnismäßigkeit; weitere Verbesserungen werden die Qualität der gemeldeten Daten gewährleisten. Die Änderungen umfassen Maßnahmen, die den Marktteilnehmern, insbesondere in Branchen wie der Energieversorgung und der Herstellung, Einsparungen in Höhe von bis zu 2,6 Mrd. Euro bei den operationellen Kosten und bis zu 6,9 Mrd. Euro bei einmaligen Kosten ermöglichen könnten.

Stärkere EU-Aufsichtsregeln geplant

Bis zum Sommer wird die Kommission außerdem auch Vorschläge für stärkere gemeinsame EU-Aufsichtsregeln für zentrale Gegenparteien (CCP) machen. CCPs, die Derivategeschäfte abwickeln (Clearing), spielen eine zentrale systemische Rolle für die EU-Finanzmärkte und müssen dem EU-Rechtsrahmen unterliegen. Dies kann auch Standortanforderungen einschließen.

(EU-Kommission, EU aktuell vom 04.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank