• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kommission orientiert sich bei Anpassung des Mindestlohns an Tarifindex

02.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Kommission orientiert sich bei Anpassung des Mindestlohns an Tarifindex

Beitrag mit Bild

Ab 2018 wird die Tarifentwicklung der beiden vorhergehenden Kalenderjahre zur Mindestlohnanpassung berücksichtigt.

Die ständige Mindestlohnkommission orientiert sich zur Anpassung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung. Ab dem Jahr 2018 will sie hierfür die Tarifentwicklung der beiden vorhergehenden Kalenderjahre verwenden.

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 in Deutschland hat die Bundesregierung eine ständige Mindestlohnkommission berufen, zu deren Aufgaben unter anderem alle zwei Jahre der Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns zählt. Das Gesetz sieht vor, dass sich die Kommission dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung orientiert. Die Kommission hat entschieden, dass sie für die Anpassungen des Mindestlohns ab dem Jahr 2018 in der Regel die Tarifentwicklung der beiden vorhergehenden Kalenderjahre verwenden wird.

Index der tariflichen Stundenverdienste stieg um 2,6 Prozent

Der monatliche Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Zeitraum Dezember 2014 bis zum Februar 2016 um 2,6 Prozent gestiegen. Wie die Mindestlohnkommission festgelegt hat, wird sie sich bei der erstmaligen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2017 an diesem Indikator orientieren. Bei dem bis spätestens zum 30. Juni 2016 bekanntzugebenden Beschluss verwendet die Kommission die Veränderungsrate dieser Indexzeitreihe vom Dezember 2014 bis zum Zeitpunkt des Beschlusses.

(Destatis, PM vom 01.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht