Die Europäische Kommission hat einen Rechtsakt zur Schaffung eines einfacheren, moderneren und stärker integrierten EU-Zollsystems angenommen, um den grenzüberschreitenden Handel zu unterstützen und die EU-weite Zusammenarbeit im Zollbereich zu verstärken.
Die Zolldienste spielen eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Außengrenzen der EU und der Erleichterung des Handels. Die Zollunion ist der operative Arm eines Großteils der handelspolitischen Maßnahmen der EU. Die EU-Zollbehörden haben mit 16 Prozent des Welthandels zu tun, was über zwei Milliarden Tonnen Waren pro Jahr im Wert von 3.400 Mrd. Euro entspricht.
Ziel: Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten
Die Kommission ist seit mehreren Jahren mit einer grundlegenden Überarbeitung der Zollvorschriften in der EU beschäftigt. Die Grundverordnungen wurden 2013 geändert. In der Folge müssen detaillierte Rechtsakte erlassen werden, sodass die neuen Vorschriften ab dem 01.05.2016 angewendet werden können. Der Beschluss vom 28.07.2015 erging in Form eines delegierten Rechtsakts; er deckt ein breites Spektrum der Tätigkeit des Zolls ab, etwa
- ● Vereinfachungen des Zollverfahrens der aktiven Veredelung, das die Verarbeitung von Nichtunionswaren ermöglicht, ohne dass Einfuhrzölle und andere Abgaben zu entrichten sind, um die Schaffung von Mehrwert in der EU zu fördern;
- ● klarere Vorschriften, um die Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten in der EU zu gewährleisten;
- ● umfassende Bestimmungen, damit Entscheidungen und Bewilligungen des Zolls künftig EU-weit gelten;
- ● Erstellung gemeinsamer Datenanforderungen, die als Grundlage für neue, die Mitgliedstaaten und Zollverwaltungen verbindende IT-Systeme dienen, damit ein reibungsloser Informationsaustausch sichergestellt wird;
- ● Verbesserung des Risikomanagements, um den Handel mit illegalen und verbotenen Waren, den Terrorismus und andere kriminelle Aktivitäten besser zu bekämpfen.
Der am 28.07.2015 delegierte Rechtsakt stützt sich auf diese Ziele und regelt die Einzelheiten der Vorschriften, die ab dem 1. Mai 2016 gelten werden. Er wird nun vom Rat geprüft.
(EU-Kommission / Viola C. Didier)