Die Bundesregierung will die Körperschaftsteuer ändern. Personengesellschaften sollen künftig ein Wahlrecht haben, sich der Körperschaftsteuer anstelle der Einkommensteuer zu unterwerfen. Die Bundesregierung hat dazu nun den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vorgelegt.
Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (19/28656) können sich Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften künftig wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen. Die weiteren geplanten Maßnahmen verbessern die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen. Außerdem ist vorgesehen, das Unternehmensteuerrecht weiter zu internationalisieren.
Modernisierung bei Körperschaftsteuer und Umwandlungen
Auch das Umwandlungsrecht erfährt eine grundlegende Modernisierung. Dieses ermöglicht es nationalen und multinationalen Unternehmen, ihre Struktur steuerneutral an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Der Anwendungsbereich sei jedoch bislang auf den Europäischen Wirtschaftsraum begrenzt. Dies sei angesichts fortschreitender Globalisierung nicht mehr zeitgemäß, begründet die Bundesregierung die Änderung.
Weniger Bürokratieaufwand und Beseitigung von Unwuchten
Weiteres Ziel des Gesetzes ist, den Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen Behandlung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen zu verringern. Auch Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen sollen künftig wegfallen. Die Bundesregierung geht von Steuermindereinnahmen in Höhe von jährlich 470 Millionen Euro aus.
(Dt. Bundestag vom 20.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)