• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Körperschaftsteuer: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

22.04.2021

Meldung, Steuerrecht

Körperschaftsteuer: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

Beitrag mit Bild

Vor 100 Jahren wurde erstmals in Deutschland eine einheitliche Körperschaftsteuer eingeführt. Jetzt wird das Körperschaftsteuerrecht gründlich modernisiert.

Die Bundesregierung will die Körperschaftsteuer ändern. Personengesellschaften sollen künftig ein Wahlrecht haben, sich der Körperschaftsteuer anstelle der Einkommensteuer zu unterwerfen. Die Bundesregierung hat dazu nun den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vorgelegt.

Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (19/28656) können sich Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften künftig wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen. Die weiteren geplanten Maßnahmen verbessern die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen. Außerdem ist vorgesehen, das Unternehmensteuerrecht weiter zu internationalisieren.

Modernisierung bei Körperschaftsteuer und Umwandlungen

Auch das Umwandlungsrecht erfährt eine grundlegende Modernisierung. Dieses ermöglicht es nationalen und multinationalen Unternehmen, ihre Struktur steuerneutral an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Der Anwendungsbereich sei jedoch bislang auf den Europäischen Wirtschaftsraum begrenzt. Dies sei angesichts fortschreitender Globalisierung nicht mehr zeitgemäß, begründet die Bundesregierung die Änderung.

Weniger Bürokratieaufwand und Beseitigung von Unwuchten

Weiteres Ziel des Gesetzes ist, den Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen Behandlung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen zu verringern. Auch Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen sollen künftig wegfallen. Die Bundesregierung geht von Steuermindereinnahmen in Höhe von jährlich 470 Millionen Euro aus.

(Dt. Bundestag vom 20.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank