Der Finanzausschuss hat umfangreiche Änderungen des Steuerrechts beschlossen. Es geht um eine Reihe von Änderungen, die die Bundesregierung dem Bundesrat bereits im Dezember 2014 zugesichert hatte.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthält Vorschläge der Länder zum Beispiel zur Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz und zur Abschaffung von Funktionsbenennungserfordernissen beim Investitionsabzugsbetrag. Außerdem geht es um die Erweiterung der ertragsteuerlichen Inlandsbegriffe auf alle der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der UN-Seerechtskonvention zustehenden Hoheitsbereiche, die Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften sowie die Ausdehnung der sogenannten Konzernklausel. Ferner sind verschiedene Maßnahmen im Bewertungsrecht vorgesehen.
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2015
Außerdem beschlossen die Koalitionsfraktionen insgesamt 24 Anträge mit weiteren Änderungen, die auch den Titel des Gesetzes betreffen. Er lautet jetzt „Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2015“. Bei den Änderungen geht es unter anderem um die Verlängerung einer Regelung zu Beitragsrückstellungen der Versicherungen, die 2015 auslaufen sollte. Aufgrund der unverändert fortbestehenden Entwicklungen auf den Kapitalmärkten erfolgt jetzt eine Verlängerung bis 2017. Noch keine Regelung gefunden werden konnte für ein Problem bei der Abwicklung offener Immobilienfonds. In diesen Fällen kann es zu einer doppelten Erhebung von Grunderwerbsteuer kommen.
(Bundestag (hib) / Viola C. Didier)