• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • KMU: Förderangebot im Bereich Personalpolitik

19.09.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

KMU: Förderangebot im Bereich Personalpolitik

Beitrag mit Bild

Eine moderne Personalführung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten, bindet diese aktiv in Entscheidungen ein und fördert sie entsprechend.

Unternehmenswachstum, Fachkräftemangel, Digitalisierung – der Druck auf Unternehmen wächst, personalpolitische Themen strategisch anzugehen. Ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hilft, eine zukunftsfähige Personalpolitik zu entwickeln.

Wer Kompetenzen ganzheitlich nutzen, Personal binden oder den Einsatz neuer Technologien meistern will, braucht eine zukunftsweisende und mitarbeiterorientierte Personalpolitik. Das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch setzt hier an und co-finanziert Prozessberatungen für kleine und mittelständische Unternehmen/Praxen mit bis zu 80 Prozent. Bereits in der Pilotphase des Programms wurden 3.000 Unternehmen aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Maßgeschneiderte Konzepte für eine erfolgreiche Personalpolitik

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung wird der Beratungsbedarf ermittelt und die Förderfähigkeit geklärt, um gegebenenfalls bis zu zehn Tage professionelle Prozessberatung in Anspruch nehmen zu können. Speziell für das Programm autorisierte Berater erarbeiten Lösungen für die Unternehmen/Praxen. Nähere Informationen stehen auf der Internetseite der Initiative unternehmensWert:Mensch zur Verfügung. Dort findet sich auch eine Übersicht über die Beratungsstellen für kostenfreie Erstberatungen in den Bundesländern.

(WPK vom 16.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


15.09.2025

Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Einer Stiftung kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt werden, wenn sie ihre gemeinnützigen Ziele wirtschaftlich nicht mehr erfüllen kann.

weiterlesen
Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Rechtsboard

Michaela Massig


12.09.2025

„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

In Erfurt (und Luxemburg) meint man es ernst, wenn es um die Sicherung von Urlaubsansprüchen geht.

weiterlesen
„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank