17.05.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat billigt Klimaschutzgesetz

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17.05.2025 das geänderte Klimaschutzgesetz gebilligt. Die vom Bundestag beschlossene Novelle hat zum Ziel, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu machen.

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Klimaschutz soll durch das vom Bundesrat gebilligte Klimaschutzgesetz vorausschauender und effektiver gestaltet werden. Im Bereich der Treibhausgase wird zukünftig auf eine mehrjährige Gesamtbetrachtung abgestellt, die alle Sektoren betrifft, damit der Treibhausgasausstoß dort gemindert werden kann, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind. Der Fokus soll auch auf den zukünftigen Emissionen liegen und nicht wie bisher auf Zielverfehlungen in der Vergangenheit. Schließlich wird die Rolle des Expertenrates für Klimafragen gestärkt, der nun auch die Möglichkeit bekommt, eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen zu unterbreiten.

Bundesrat fordert Nachbesserungen

Der Bundesrat verabschiedete eine begleitende Entschließung. In dieser fordert er unter anderem eine Nachsteuerungspflicht, wenn absehbar sei, dass Deutschland seine Klimaziele verfehle. Zudem weist er darauf hin, dass es sich bei der im Gesetz vorgesehenen Stärkung und Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme lediglich um eine Maßnahme der Klimaanpassung handele, deren Erfolg unsicher sei. Für das Erreichen des Klimaschutzziels seien Anpassungsmaßnahmen allein nicht ausreichend. Dies könne nur gelingen, wenn auch der CO²-Ausstoß vermindert würde.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Bundesrat vom 17.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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