• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Klimarisiken in der Unternehmensberichterstattung

29.12.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Klimarisiken in der Unternehmensberichterstattung

Beitrag mit Bild

©Nick Dale/fotolia.com

Die 17 Berufsorganisationen rechnungslegender und wirtschaftsprüfender Berufe, die sich im A4S Accounting Bodies Network (ABN) zusammengeschlossen haben, stimmen mit dem IASB darin überein, dass bestehende Standards auf Klimarisiken und andere neu aufkommende Risiken in der Unternehmensberichterstattung anzuwenden sind.

Die Berufsorganisationen haben einen Drei-Punkte-Plan entwickelt. Mit dem Plan unterstützen sie ihre Mitglieder aus den rechnungslegenden und prüfenden Berufen bei der Umsetzung der Berichterstattung über Klimarisiken. Sie verpflichten sich zu folgenden Maßnahmen:

  • Orientierungshilfen der Standardsetter zu den IFRS, zu den ISA und zu den IPSAS über den Umgang mit Klimarisiken zu verbreiten,
  • ihre Mitglieder in der Umsetzung dieser Orientierungshilfen fortzubilden sowie
  • mit den Standardsettern zusammenzuarbeiten, um eventuelle Lücken der Standards in Bezug auf Klimarisiken zu schließen.

Fortentwicklung der Rechnungslegung

Das IDW hält vor allem die Fortentwicklung der Rechnungslegung für notwendig und spricht sich auch für eine Weiterentwicklung der nichtfinanziellen hin zu einer integrierten Unternehmensberichterstattung aus. Es veröffentlicht zurzeit eine Reihe von Positionspapieren zu Nachhaltigkeitsthemen.

Klimarisiken: ABN Erklärung „Clima-Related Risk in the Financial Statements“

Die ABN-Erklärung schließt an den Aufruf vom Februar 2020 an, in dem das ABN-Netzwerk die rechnungslegenden und prüfenden Berufe aufforderte, sich aktiv in die Bemühungen um eine Abschwächung des Klimawandels einzubringen und sich dazu verpflichtet, den Berufsangehörigen die nötige Unterstützung zu liefern.

(IDW vom 17.12.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


13.11.2025

BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Der BGH hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte Positivdaten wie Namen und Vertragsstatus ihrer Kunden an die SCHUFA übermitteln dürfen.

weiterlesen
BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.11.2025

Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Das Halten von Oldtimern im Betriebsvermögen einer grundstücksverwaltenden GmbH gilt als schädliche Nebentätigkeit und führt zum Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung.

weiterlesen
Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank