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25.07.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

Klimarisiken: IFRS legt erste Beispiele für Anhangangaben vor

Die IFRS Foundation hat eine vorläufige Fassung konkreter Beispiele für Anhangangaben zu klimabezogenen Unsicherheiten veröffentlicht. Unternehmen erhalten damit frühzeitig eine Orientierungshilfe, wie sie künftige Risiken transparent im Abschluss abbilden können. Darüber informiert das DRSC.

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Stokkete/123rf.com

Die IFRS Foundation veröffentlichte am 25.07.2025 einen weitgehend abgeschlossenen („near-final“) Entwurf der Beispiele für Anhangangaben zu klimabezogenen und anderen Unsicherheiten (siehe auch die Projektseite des IASB zu Climate Related and Other Uncertainties in the Financial Statements).

IFRS-Beispiele zu Climate-Related Uncertainties

Die Beispiele illustrieren die Anforderungen der IFRS in Bezug auf Anhangangaben zu klimabezogenen und anderen Unsicherheiten anhand typischer Sachverhalte. Der nun vorliegende Entwurf spiegelt dabei die letzten Befassungen des IASB wider. Insbesondere wurden im Vergleich zu früheren Fassungen die Beispiele 1 und 2 zusammengefasst und das Beispiel 5 gestrichen. Die IFRS-Stiftung weist darauf hin, dass, obwohl sich nunmehr alle Beispiele auf klimabezogene Unsicherheiten beziehen, die Sachverhalte auch auf andere Unsicherheiten übertragbar seien.

Frühzeitige Orientierung

Mit der Veröffentlichung der Entwürfe noch vor der finalen Verabschiedung durch den IASB möchte es die IFRS-Stiftung den betroffenen Unternehmen erleichtern, sich auf die Anwendung der Beispiele frühzeitig vorzubereiten. Die Beispiele sind grundsätzlich nicht Teil der zu EU-indossierenden Standardtexte. Sie erhalten keinen Erstanwendungszeitpunkt und entfalten somit auch für europäische Unternehmen unmittelbare Wirkung. Die finale Veröffentlichung ist für Oktober 2025 geplant und ist daher bereits in der kommenden Berichtssaison zu würdigen.

Das DRSC begleitete die Entwicklung der Beispiele und brachte sich beispielsweise durch die Übermittlung seiner Stellungnahme mit durchaus kritischer Würdigung in den Prozess ein.


DRSC vom 25.07.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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