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13.11.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Klimaneutrale Fußball-WM? Verbraucherzentrale gewinnt gegen FIFA

Ein Urteil des Landgerichts Berlin ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass pauschale Nachhaltigkeitsversprechen in der Werbung nicht ohne klare und nachvollziehbare Belege auskommen dürfen. Gerade Begriffe wie „klimaneutral“ sind erklärungsbedürftig, vor allem, wenn sie auf Kompensationsmaßnahmen beruhen, deren Wirkung schwer überprüfbar ist.

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©alphaspirit/fotolia.com

„Vollständig klimaneutrales Turnier“, „energieeffiziente Stadien“: Bei der Fußball-WM in Katar gab es große Versprechungen in Sachen Klimaschutz. Bereits vor dem Fußballereignis im Jahr 2022 waren die Aussagen umstritten. Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband einen ersten juristischen Erfolg gegen die FIFA erzielt. Das Landgericht Berlin hat dem Weltfußballverband mehrere irreführende Werbeaussagen zur angeblich klimaneutralen Fußball-WM in Katar untersagt (LG Berlin II, Urteil vom 16.10.2025 – 52 O 53/23).

Landgericht Berlin erklärt mehrere Aussagen für unzulässig

Folgende Aussagen auf der deutschen Internetseite der FIFA sind im dort dargestellten Kontext laut Urteil unzulässig:

  • „Die FIFA und das Gastgeberland haben sich verpflichtet, 2022 ein vollständig klimaneutrales FIFA-Turnier auszurichten und damit einen Maßstab für Umweltverantwortung in der Region zu setzen.“
  • „Die Nachhaltigkeitsstrategie für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Katar 2022 beinhaltet eine umfassende Reihe von Initiativen, um die turnierbedingten Emissionen zu verringern, darunter energieeffiziente Stadien, emissionsarme Transportmittel und nachhaltige Abfallbehandlung.“
  • „Darüber hinaus werden die verbleibenden unvermeidbaren Emissionen kompensiert, um eine vollständig CO2-neutrale Veranstaltung zu gewährleisten.“

FIFA-Aussagen zur Klimaneutralität waren irreführend

Das Landgericht Berlin folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale, dass die strittigen Werbeaussagen irreführend waren. Bei umweltbezogenen Aussagen seien besonders hohe Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbung zu stellen. Werden mehrdeutige Begriffe wie „klimaneutral“ verwendet, sei es notwendig, in der Werbung transparent über deren konkrete Bedeutung aufzuklären. Das hatte die FIFA nach Überzeugung des Gerichts nicht getan.

Aus dem Werbetext ging zwar hervor, dass die vermeintliche Klimaneutralität nicht nur durch die Reduktion von Treibhausgasen, sondern zum Teil auch durch Kompensation der turnierbedingten Emissionen erreicht werden soll. Völlig offen blieb aber, in welchem Verhältnis Emissionen tatsächlich reduziert oder lediglich ausgeglichen werden sollten, etwa durch den Kauf von Zertifikaten. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Verbraucher*innen den Anteil der für den Klimaschutz vorrangigen Emissionsreduktion weit überschätzen, so das Gericht.


vzbv vom 13.11.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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