Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist gegen das irreführende Versprechen der Fast-Food-Kette McDonald’s vorgegangen, ab 2050 inklusive der Lieferkette „klimaneutral“ zu sein. Auf seiner Webseite warb McDonald’s im letzten Jahr mit diesem Versprechen, ohne jedoch zu verraten, wie dieses Ziel konkret erreicht werden soll. Nach Auffassung der DUH blieben die dargestellten Maßnahmen vage und unzureichend. Statt eines belastbaren, umfassenden Umsetzungsplans wurden nur punktuelle und unzureichende Maßnahmen genannt.
McDonald’s hatte die Werbung nach schriftlicher Aufforderung der DUH zwar geändert, allerdings keine Erklärung abgegeben, mit der das Unternehmen einen Wiederholungsfall ausschließen würde. Die darauffolgende Klage der DUH hat McDonald’s anerkannt. Das Landgericht München I hat ein Anerkenntnisurteil (37 O 3945/26) erlassen.

