• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Klimaberichterstattung der öffentlichen Hand: IDW fordert breitere Perspektive

05.03.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

Klimaberichterstattung der öffentlichen Hand: IDW fordert breitere Perspektive

Die öffentliche Hand spielt eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Klimawandel – nicht nur durch ihre eigenen Emissionen, sondern auch durch regulatorische Eingriffe. Das IDW begrüßt den Entwurf des ersten Nachhaltigkeitsstandards des IPSASB, warnt jedoch davor, den Fokus zu eng zu setzen.

Beitrag mit Bild

©3rdtimeluckystudio/123rf.com

Der internationale Standardsetter für die Finanzberichterstattung der öffentlichen Hand – IPSASB – hatte im Herbst 2024 den Entwurf eines International Public Sector Accounting Standards Board Sustainability Reporting Standard (IPSASB SRS) 1 „Climate-related Disclosures“ veröffentlicht. Durch den Rückgriff auf bestehende Leitlinien und Standards des Privatsektors (speziell IFRS S2) ist es dem IPSASB gelungen, diesen Standardwurf innerhalb kurzer Zeit zu entwickeln.

IDW betont Verantwortung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz

Das IDW hat nun gegenüber dem IPSASB zu dessen erstem Nachhaltigkeitsstandard Stellung genommen. Es ist der festen Überzeugung, dass dem öffentlichen Sektor eine entscheidende Rolle bei der Eindämmung der Ursachen des Klimawandels zukommt. Die öffentliche Hand ist zum einen durch ihre eigene Tätigkeit ein bedeutender Emittent von Treibhausgasen. Zum anderen hat sie hoheitliche Befugnisse und kann durch ihre regulatorische Rolle Einfluss auf das Verhalten sowohl der Bürger als auch öffentlicher Stellen und der Unternehmen des privaten Sektors ausüben. Die Fähigkeit der öffentlichen Hand, politische Maßnahmen festzulegen, die allgemein das Verhalten beeinflussen, ist ein wesentlicher Unterschied zum privaten Sektor und ein wesentlicher Faktor, den das IPSASB bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung des öffentlichen Sektors berücksichtigen sollte.

Öffentliche Hand muss umfassender berichten

Das IDW unterstützt daher generell die Anforderung, dass die öffentliche Hand Informationen über die Ergebnisse ihrer klimabezogenen öffentlichen Programme offenlegen sollte. Das IDW gibt indes zu bedenken, dass negative Auswirkungen auf das Klima oft aus politischen Programmen resultieren, die nicht explizit auf das Klima ausgerichtet sind. Deshalb teilt das IDW nicht die Auffassung, dass der Umfang der Berichterstattung auf solche Programme beschränkt werden sollte, deren Hauptziel der Klimaschutz ist. Dies könnte nach Ansicht des IDW zu einer unausgewogenen Berichterstattung führen, bei der die negativen Auswirkungen nicht klimabezogener politischer Programme nicht erwähnt oder ausreichend hervorgehoben werden.

Angesichts der Auswirkungen, die sich aus der eigenen Tätigkeit der öffentlichen Hand ergeben, regt das IDW an zu erwägen, ob klimabezogene Informationen, welche die Inside-Out-Perspektive berücksichtigen, optional aufgenommen werden könnten, um den öffentlichen Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, sich an andere Rahmenwerke für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (z.B. ESRS) anzupassen.


IDW vom 04.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Christian Ackermann / Nel Klamann


01.10.2026

BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung

Die rechtskräftige Feststellung einer Ersatzpflicht wegen einer diskriminierenden Ablehnung im Bewerbungsverfahren begründet keinen Anspruch auf dauerhaften Ausgleich einer Vergütungsdifferenz – so entschied jetzt das BAG.

weiterlesen
BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung

Steuerboard

Emanuel Benning


01.10.2026

Junge Finanzmittel bei Überführung von Gesellschafterforderungen: FG Münster widerspricht der Verwaltung

Die Behandlung junger Finanzmittel nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG ist für Unternehmensnachfolgen praktisch bedeutsam. Junge Finanzmittel sind stets schädliches Vermögen und damit von den Verschonungsregelungen ausgenommen.

weiterlesen
Junge Finanzmittel bei Überführung von Gesellschafterforderungen: FG Münster widerspricht der Verwaltung

Steuerboard

Maximilian Steger


30.09.2026

Wirtschaftliches Eigentum beim Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Anteilen – neue Anhaltspunkte in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung

Wirtschaftsgüter sind nach § 39 Abs. 1 AO grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Kann ein anderer den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer wirtschaftlich von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen, ist dieses nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise dem anderen als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen.

weiterlesen
Wirtschaftliches Eigentum beim Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Anteilen – neue Anhaltspunkte in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht