• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kleinunternehmen: Mehr Ausgaben für Innovationen

02.05.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Kleinunternehmen: Mehr Ausgaben für Innovationen

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Kleine Unternehmen in Deutschland haben nach einem leichten Rückgang zuletzt wieder mehr Geld für Innovationen ausgegeben, geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/1769) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Im Jahr 2016 gaben Firmen mit bis zu 49 Beschäftigten mehr als 12,9 Milliarden Euro für Innovationen aus – etwa 20 % mehr als im Jahr zuvor. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten hingegen gaben mit knapp 13,3 Milliarden Euro etwa so viel aus wie im Durchschnitt der vergangenen Jahre.

Förderprogramme der Bundesregierung greifen bedingt

Die Bundesregierung widmet sich den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU, Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio Umsatz) mit verschiedenen Förderprogrammen, deren Evaluation gute und wirkungsvolle Ergebnisse ergibt. Dennoch: Anlass zur Sorge für die Bundesregierung bietet beispielsweise die Innovatorenquote, somit der Anteil an Unternehmen, der in den vergangenen Jahren Neues hervorgebracht hat. Diese Quote ist rückläufig.

(Dt. Bundestag, hib vom 30.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht