• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kleinanleger-Schutzgesetz beeinträchtigt Crowdfunding nicht

23.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Kleinanleger-Schutzgesetz beeinträchtigt Crowdfunding nicht

Beitrag mit Bild

© weyo/fotolia.com

Negative Auswirkungen des Kleinanleger-Schutzgesetzes auf das Crowdfunding in Deutschland sind ausgeblieben. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des ifo Instituts im Auftrag des Bundesfinanzministeriums.

Kritiker hatten befürchtet, dass das Kleinanleger-Schutzgesetz die Schwarmfinanzierungen hemmen und soziale und gemeinnützige Projekte einschränken könnte. Jedoch wird kaum ein soziales und gemeinnütziges Projekt von dem Gesetz erfasst. Deshalb sind die Befreiungsvorschriften für diese Projekte in der Praxis wenig relevant. „Das Gesetz hat aber Entscheidungsträger in sozialen und gemeinnützigen Projekten verunsichert. Sie sind häufig unzureichend über Ausnahmen und Befreiungsregelungen informiert“, erklärt Christa Hainz, stellvertretende Leiterin des ifo Zentrums für Internationalen Institutionenvergleich und Migrationsforschung.

Rückgang hat andere Gründe

Im Jahre 2015 ist das über Crowdinvesting-Plattformen vermittelte Finanzierungsvolumen in Deutschland um 165 Prozent gestiegen auf 46,9 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr 2016 wurden Finanzierungen im Wert von 15,4 Millionen Euro eingesammelt, 46,4 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2015. Den Rückgang führen die Forscher aber nicht auf das seit Juli 2015 geltende Gesetz zurück, sondern auf andere Gründe. Eine Ursache könnte sein, dass Investierende bei einer Streuung der Investments über alle verfügbaren Crowd-Angebote bislang negative Renditen erzielt haben, die sich auch in Zukunft kaum zu positiven Renditen entwickeln werden.

Anlageverhalten unverändert

Die Forscher zeigen außerdem, dass das Anlageverhalten sich nicht verändert hat, obwohl eine Pflicht zur Selbstauskunft über Einkommen und Vermögen der Investoren mit dem Gesetz eingeführt worden ist. Die bei Schwarmfinanzierungen bisher verwendeten Vermögensanlagen haben sich in den letzten Jahren weg entwickelt von stillen Beteiligungen hin zu sogenannten partiarischen Darlehen, die mit Gewinn- oder Umsatzbeteiligung verbunden sind, und hin zu Nachrang-Darlehen.

(ifo Institut, PM vom 21.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


19.11.2025

Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Bei Nachzahlungszinsen infolge eines vom Finanzamt mitverursachten Rechtsirrtums kann ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein.

weiterlesen
Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


19.11.2025

Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Der IASB hat klargestellt, wie Unternehmen Abschlüsse umrechnen müssen, wenn die Darstellungswährung in einem Hochinflationsland liegt.

weiterlesen
Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


18.11.2025

DStV zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitspflichten

Mit der verabschiedeten Position zum Omnibus-I-Paket will das EU-Parlament Unternehmen gezielt von übermäßiger Bürokratie entlasten.

weiterlesen
DStV zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitspflichten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank