13.04.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Klarstellungen zu IFRS 15

Beitrag mit Bild

Der IFRS 15 ist ein internationaler Rechnungslegungsstandard, der die Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammenführt.

Der IASB hat Klarstellungen zu IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ veröffentlicht.

Die Änderungen sind Ergebnis der Erörterungen des IASB der vergangenen Monate zu ausgewählten Themenbereichen, die zuvor von der Transition Resource Group for Revenue Recognition (TRG) behandelt und als klärungsbedürftig eingestuft wurden. In ähnlicher Weise berät auch der FASB über mögliche Anpassungen seines neuen Standards zur Erlöserfassung Accounting Standards Update No. 2014-09, Revenue from Contracts with Customers (Topic 606).

Im Einzelnen werden Klarstellungen zu folgenden Themenkomplexen in IFRS 15 vorgenommen:

  1. Identifizierung von Leistungsverpflichtungen (Zur Abgrenzbarkeit im Kontext des Vertrags)
  2. Prinzipal-Agenten-Beziehungen (Zu den Prinzipien zur Unterscheidung zwischen Prinzipal und Agent)
  3. Lizenzierung (Zur Bestimmung der Art einer eingeräumten Lizenz sowie zu umsatz- und nutzungsabhängigen Lizenzentgelten)
  4. Übergangsvorschriften (Zu Erleichterungen bei retrospektiver Anwendung von IFRS 15)

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen von den Unternehmen zeitgleich mit IFRS 15 eingeführt werden. Eine verpflichtende Erstanwendung besteht daher für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen.

(DRSC vom 12.04.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


08.05.2026

BGH stärkt Käuferrechte beim Verbrauchsgüterkauf

Die neusten Entscheidungen des BGH zeigen, dass Gerichte die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf nicht zu eng auslegen dürfen.

weiterlesen
BGH stärkt Käuferrechte beim Verbrauchsgüterkauf

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.05.2026

Gewerbesteuer: BFH bremst Hinzurechnung bei Hotelanmietungen

Hotelkosten führen nur bei dauerhafter betrieblicher Nutzungsbestimmung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, entschied der BFH.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH bremst Hinzurechnung bei Hotelanmietungen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


07.05.2026

Zinsen auf Umsatzsteuer: § 233a AO verstößt nicht gegen Unionsrecht

Der BFH hat klargestellt, dass die Vollverzinsung der Umsatzsteuer nach § 233a AO unionsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

weiterlesen
Zinsen auf Umsatzsteuer: § 233a AO verstößt nicht gegen Unionsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht