13.04.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Klarstellungen zu IFRS 15

Beitrag mit Bild

Der IFRS 15 ist ein internationaler Rechnungslegungsstandard, der die Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammenführt.

Der IASB hat Klarstellungen zu IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ veröffentlicht.

Die Änderungen sind Ergebnis der Erörterungen des IASB der vergangenen Monate zu ausgewählten Themenbereichen, die zuvor von der Transition Resource Group for Revenue Recognition (TRG) behandelt und als klärungsbedürftig eingestuft wurden. In ähnlicher Weise berät auch der FASB über mögliche Anpassungen seines neuen Standards zur Erlöserfassung Accounting Standards Update No. 2014-09, Revenue from Contracts with Customers (Topic 606).

Im Einzelnen werden Klarstellungen zu folgenden Themenkomplexen in IFRS 15 vorgenommen:

  1. Identifizierung von Leistungsverpflichtungen (Zur Abgrenzbarkeit im Kontext des Vertrags)
  2. Prinzipal-Agenten-Beziehungen (Zu den Prinzipien zur Unterscheidung zwischen Prinzipal und Agent)
  3. Lizenzierung (Zur Bestimmung der Art einer eingeräumten Lizenz sowie zu umsatz- und nutzungsabhängigen Lizenzentgelten)
  4. Übergangsvorschriften (Zu Erleichterungen bei retrospektiver Anwendung von IFRS 15)

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen von den Unternehmen zeitgleich mit IFRS 15 eingeführt werden. Eine verpflichtende Erstanwendung besteht daher für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen.

(DRSC vom 12.04.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)