13.04.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Klarstellungen zu IFRS 15

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Der IFRS 15 ist ein internationaler Rechnungslegungsstandard, der die Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammenführt.

Der IASB hat Klarstellungen zu IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ veröffentlicht.

Die Änderungen sind Ergebnis der Erörterungen des IASB der vergangenen Monate zu ausgewählten Themenbereichen, die zuvor von der Transition Resource Group for Revenue Recognition (TRG) behandelt und als klärungsbedürftig eingestuft wurden. In ähnlicher Weise berät auch der FASB über mögliche Anpassungen seines neuen Standards zur Erlöserfassung Accounting Standards Update No. 2014-09, Revenue from Contracts with Customers (Topic 606).

Im Einzelnen werden Klarstellungen zu folgenden Themenkomplexen in IFRS 15 vorgenommen:

  1. Identifizierung von Leistungsverpflichtungen (Zur Abgrenzbarkeit im Kontext des Vertrags)
  2. Prinzipal-Agenten-Beziehungen (Zu den Prinzipien zur Unterscheidung zwischen Prinzipal und Agent)
  3. Lizenzierung (Zur Bestimmung der Art einer eingeräumten Lizenz sowie zu umsatz- und nutzungsabhängigen Lizenzentgelten)
  4. Übergangsvorschriften (Zu Erleichterungen bei retrospektiver Anwendung von IFRS 15)

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen von den Unternehmen zeitgleich mit IFRS 15 eingeführt werden. Eine verpflichtende Erstanwendung besteht daher für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen.

(DRSC vom 12.04.2016/ Viola C. Didier)


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