14.09.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Klarstellung zur DRSC Interpretation 4

Beitrag mit Bild

©macgyverhh/fotolia.com

Der IFRS-Fachausschuss hat in einer öffentlichen Telefonkonferenz über eine ergänzende Klarstellung des Inkrafttretens der letzte Woche verabschiedeten DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS zu beraten. Die Klarstellung betrifft den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Interpretation.

Der IFRS-Fachausschuss hatte die Interpretation vor dem Hintergrund erarbeitet, nach IFRS bilanzierenden Unternehmen eine belastbare Bilanzierungsgrundlage für deren Jahresabschluss 2018 zu liefern und eine Verlautbarung zum Ende des dritten Quartals 2018 anzustreben. Im Zuge der Finalisierung des Textes wurde der Geschäftsstelle zur Kenntnis gebracht, dass mangels einer expliziten Aussage zum Erstanwendungszeitpunkt die Ansicht vertreten werden könne, dass die Interpretation bereits für Quartalsabschlüsse zum 30. September sowie für Jahresabschlüsse von Unternehmen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr anzuwenden wäre. Dies entspricht nicht der Auffassung des Fachausschusses.

DRSC zum Anwendungszeitpunkt

Um Rechtssicherheit herzustellen, wurde nun die Aufnahme einer zusätzlichen Textziffer beschlossen, mit der klargestellt wird, dass die Interpretation erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.

(DRSC vom 14.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2025

Keine Gewerbesteuerbefreiung für GmbH trotz Unterrichtstätigkeit

Eine GmbH, die lediglich über ihren Geschäftsführer Unterricht erteilt, gilt laut BFH nicht als berufsbildende Einrichtung und ist nicht von der Gewerbesteuer befreit.

weiterlesen
Keine Gewerbesteuerbefreiung für GmbH trotz Unterrichtstätigkeit

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


16.10.2025

BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung können steuerlich anerkannt werden, wenn die Auslastung über 3–5 Jahre im ortsüblichen Rahmen liegt.

weiterlesen
BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Steuerboard

Erik Muscheites


15.10.2025

FG München: Sitzverlagerung einer EU/EWR-Stiftung führt nicht zum Verlust der Rechtsfähigkeit

Zuwendungen Dritter an eine Stiftung lösen grundsätzlich keine Schenkungsteuer beim Stifter aus. Genau dies nahm jedoch ein Finanzamt im Fall einer liechtensteinischen Stiftung an, deren Stifter im Inland ansässig ist.

weiterlesen
FG München: Sitzverlagerung einer EU/EWR-Stiftung führt nicht zum Verlust der Rechtsfähigkeit

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank