16.09.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Klarstellung im Mindestlohngesetz gefordert

Beitrag mit Bild

Die geforderte gesetzliche Klarstellung im Mindestlohngesetz soll Manipulationen bei der Berechnung des Mindestlohns verhindern.

Brandenburg, Hamburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Bremen setzen sich mit einem Entschließungsantrag dafür ein, dass Arbeitgeber Sonderzahlungen, Zulagen und Prämien nicht auf den Mindestlohn anrechnen dürfen.

Der Mindestlohn soll nur das reine Grundentgelt pro Stunde enthalten. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Erschwernis-, Überstunden-, Nacht- und Wochenendzuschläge dürften ebenso wenig berücksichtigt werden wie Familienzuschläge, Vermögenswirksame Leistungen und sonstige Prämien, heißt es in der Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Mindestlohngesetzes.

Rechtsklarheit für die Zukunft

Die fünf Länder wollen die Bundesregierung auffordern, das Mindestlohngesetz um eine entsprechende Klarstellung zu ergänzen. Damit sollen alle Betroffenen Rechtssicherheit erhalten. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anrechenbarkeit von Zuschlägen habe zu Verunsicherung geführt, so die Entschließung weiter. Es bestehe die Gefahr, dass Arbeitgeber den Zweck des Mindestlohns umgehen könnten. Die geforderte gesetzliche Klarstellung soll künftig Manipulationen bei der Berechnung des Mindestlohns verhindern.

(Bundesrat vom 14.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)