• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Klagen gegen Beschlüsse der VW-Hauptversammlung abgewiesen

15.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Klagen gegen Beschlüsse der VW-Hauptversammlung abgewiesen

Beitrag mit Bild

©relif/fotolia.com

Ein VW-Aktionär und ein Anlegerverein hatten mit Klagen versucht, die Beschlüsse der Aktionärshauptversammlung aus dem Jahre 2016 zu Fall zu bringen. Vorerst ohne Erfolg.

Die Kläger waren der Meinung, die Beschlüsse über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes sowie die Wahl des Aufsichtsrates seien unrechtmäßig gewesen. So sei der Aufsichtsrat nicht im Einklang mit dem von Volkswagen grundsätzlich akzeptieren sog. „Corporate-Governance-Codex“ besetzt worden, weil er nicht vier unabhängige Mitglieder aufweise. Für die Aufsichtsratsmitglieder des Landes Niedersachsen sowie jene aus Katar gelte dieses jedenfalls nicht.

Wissen um Abgasskandal?

Außerdem werfen die Kläger sowohl dem Vorstand wie dem Aufsichtsrat vor, schon vor September 2015 Kenntnis von der Abgasmanipulationsproblematik vor. Deshalb sei auch die auf der Hauptversammlung beschlossene Gewinnverwendung unrichtig gewesen.

Kein Erfolg vor Gericht

Mit Urteil vom 14.09.2017 (21 O 24/16) hat das Landgericht Hannover die Klagen abgewiesen. Nach Auffassung der Kammer ist ein Verstoß gegen den Corporate-Governance-Codex, den die Volkswagen AG anerkannt habe, nicht gegeben. Es sei nicht greifbar, dass die Vertreter des Landes Niedersachsen und Katar nicht unabhängig seien. Darüber hinaus hätten die Kläger nicht nachvollziehbar dargelegt, dass Mitglieder des Vorstandes bzw. des Aufsichtsrates vor September 2015 Kenntnis von der Abgasmanipulation gehabt hätten. Allein deren Vortrag, die Beklagte Gesellschaft habe Kenntnis gehabt bzw. habe Kenntnis haben müssen, genügte dem Gericht nicht, um eine solche Feststellung zu treffen.

(LG Hannover, PM vom 14.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


07.01.2026

Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

weiterlesen
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Meldung

ZEW Länder-Ranking Unternehmenssteuern


07.01.2026

Steuersätze in Europa gleichen sich an

Während in Europa vielerorts die Unternehmenssteuern steigen, könnte Deutschland mit der geplanten Unternehmenssteuersenkung wieder Anschluss finden.

weiterlesen
Steuersätze in Europa gleichen sich an

Meldung

©pitinan/123rf.com


06.01.2026

E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern

Die staatliche Förderung von E-Autos führt bis 2030 zu Steuerausfällen von rund 39 Mrd. €, vor allem durch entgangene Energie- und Kfz-Steuern.

weiterlesen
E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)