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04.12.2025

Meldung, Steuerrecht

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

Der Bundestag hat grünes Licht für die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos gegeben. Wer sich bis 2030 ein E-Auto anschafft oder umrüstet, kann sich auf bis zu zehn Jahre Steuerfreiheit freuen. Die Regelung soll den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität weiter fördern.

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Am 04.12.2025 hat der Bundestag die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ (21/2672, 21/2966) stimmte der Bundestag im Anschluss an eine 20-minütige Debatte zu. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses vor.

E-Autos weiter steuerfrei

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung wird auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.

Steuervorteil für E-Mobilität: Frist verlängert bis 2035

Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31.12.2035, „um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten“, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, wie aus seiner Stellungnahme (21/2966) hervorgeht.

 


Bundestag vom 04.12.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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