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09.11.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

KfW-Sonderprogramm wird verlängert und erweitert

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© KfW / Thomas Klewar

Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm bis zum 30.06.2021. Dies gilt auch für den KfW-Schnellkredit.

„Die KfW-Corona-Kredite haben sich als ein wirksames Instrument in der aktuellen Krise erwiesen. Die hohen Förderzahlen spiegeln auch den enormen Kraftakt wider, den wir gemeinsam mit der Politik und der deutschen Kreditwirtschaft bisher geleistet haben“, kommentiert KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig die Entscheidung. „Die Verlängerung des Sonderprogramms und die Öffnung des KfW-Schnellkredits für alle Unternehmen sind ein wichtiges Signal zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft.“

KfW-Schnellkredit nun auch für Kleinstunternehmen

Seit 09.11.2020 steht der KfW-Schnellkredit nämlich auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist seit dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.

KfW-Sonderprogramm als Stütze für den deutschen Mittelstand

Der KfW-Schnellkredit als Teil des KfW-Sonderprogramms hat sich als wichtige Stütze für den deutschen Mittelstand in der Corona-Krise bewährt. Bislang wurden in diesem Programm über 5 Mrd. Euro zugesagt. Der KfW-Schnellkredit steht seit 09.11.2020 mit folgenden Eckpunkten zur Verfügung:

  • Der KfW-Schnellkredit steht kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen zur Verfügung, die mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Des Weiteren muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017–2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 und maximal 300.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 10.
  • Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Der Zinssatz beträgt aktuell 3 % mit einer Laufzeit von zehn Jahren.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. Es sind keine Sicherheiten zu stellen.

Bisher Zusagen von knapp 46 Mrd. Euro

Insgesamt sind mittlerweile mehr als 95.000 Anträge auf KfW-Corona-Hilfen bei der KfW eingegangen. 99 % der Anträge davon sind bereits abschließend bearbeitet. Die Zusagen haben insgesamt ein Volumen von knapp 46 Mrd. Euro erreicht. Rund 97 % der Anträge kamen von kleinen und mittleren Unternehmen, 99 % davon waren Kredite mit einem Volumen bis 3 Mio. Euro. Damit ist klar, dass diese Hilfen vor allem dem deutschen Mittelstand, dem Rückgrat der deutschen Wirtschaft, zugutekommen.

Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden.

(BMF vom 06.11.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


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