26.03.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

KfW: Kredithöchstbeträge werden angehoben

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Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW-Sonderprogramm bis zum 31.12.2021 und erhöhen zum 01.04.2021 die Kredithöchstbeträge. Die KfW unterstützt mit ihren Corona-Hilfsprogrammen im Auftrag des Bundes und in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft Unternehmen aller Größen und Branchen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind.

Das KfW-Sonderprogramm ist am 23.03.2020 gestartet und hat in einem Jahr Unternehmensfinanzierungen in Höhe von insgesamt 49 Mrd. Euro zur Abfederung der Corona-Krise ermöglicht. Profitiert haben vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.

Neue Kredithöchstbeträge verschaffen Luft

„Auch das Jahr 2021 wird ein Corona-Jahr mit großen Belastungen für die deutsche Wirtschaft. Vor allem die kleinen und mittelgroßen Unternehmen sind von den Folgen der Pandemie betroffen und brauchen einen langen Atem, um die Krise zu überstehen. Mit der Verlängerung des Programms und der Erhöhung der Höchstbeträge verschaffen wir ihnen zusätzlich Luft“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der KfW, Dr. Günther Bräunig.

Die Änderungen im Überblick

  1. Wir geben den Unternehmen zusätzliche Planungssicherheit, indem wir das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, bis zum 31.12.2021 verlängern (bislang bis zum 30.06.2021 befristet).
  2. Im KfW-Sonderprogramm unterstützen wir Unternehmen künftig mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen. Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig
  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro),
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. Euro (bisher 500.000 Euro),
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 % des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten. Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren erhöhen wir die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro.

  1. Die Maßnahmen werden von der KfW zum 01.04.2021 umgesetzt.

„Temporary Framework“

Mit den Verbesserungen in der KfW-Corona-Hilfe setzen Bundesregierung und KfW die Möglichkeiten um, die die EU Kommission mit der 5. Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen („Temporary Framework“) geschaffen hat.

Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.

(KfW / BMF vom 25.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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