31.08.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

KfW: Förderung von Umweltschutz

Das KfW-Umweltprogramm wird neu ausgerichtet und erweitert. Unternehmen, die Investitionen für den Umweltschutz tätigen, werden künftig mehr unterstützt.

Beitrag mit Bild

© KfW / Thomas Klewar

Unternehmen, Einzelunternehmer und Gewerbetreibende können ab dem 1. September 2021 das KfW-Umweltprogramm nicht nur zur Finanzierung allgemeiner Umweltschutzmaßnahmen sowie von Maßnahmen zum ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften („Circular Economy“) nutzen, sondern auch für Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Umweltschutz erfordert immense Investitionen

„Wir richten das KfW-Umweltprogramm neu aus und erweitern es, um Unternehmen noch besser bei Investitionen zur Bewältigung der klima- und umweltpolitischen Herausforderungen und der aktuell deutlich sichtbaren Folgen des Klimawandels zu unterstützen“, erklärt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Denn die Anpassung an Hitze, Hochwasser und Dürre, die Reduzierung von Emissionen und die Transformation zu einer sauberen, treibhausgasneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft erfordern immense Investitionen.“

Dr. Ingrid Hengster, KfW-Vorständin für das inländische Fördergeschäft, ergänzt: „Die Ereignisse der vergangenen Wochen führen uns vor Augen, welche Herausforderung der Klimawandel darstellt und wie dringend notwendig die Transformation unserer Wirtschaft ist. Dabei geht es nicht nur darum, Belastungen des Klimas so weit wie möglich zu reduzieren. Klimaschutz bedeutet auch Schutz vor den Folgen seines Wandels. Beides gehört zusammen. Dabei unterstützen wir die Unternehmen in Deutschland jetzt noch stärker.“

Welche Investitionen werden gefördert?

Mit dem KfW-Umweltprogramm werden insbesondere Klimaschutzmaßnahmen in energieintensiven Branchen gefördert, die zu einer wesentlichen Reduktion von prozessbedingten Treibhausgasemissionen führen. Zudem unterstützt das Programm Maßnahmen, die Belastungen und Risiken infolge des Klimawandels mindern. Hierzu zählen zum Beispiel Hitzebelastung, Beeinträchtigungen der Wassernutzung durch zunehmende Erwärmung und vermehrte Sommertrockenheit oder Starkregen, Sturzfluten oder Überschwemmungen, verbunden mit Risiken für Menschen, Gebäude und Infrastrukturen. Ein Schwerpunkt der Förderung sind Vorhaben, die naturbasierte Lösungen einsetzen und die zu einer grünen Infrastruktur beitragen, beispielsweise durch die Begrünung von Gebäuden oder Firmengeländen oder Maßnahmen des natürlichen Wasserrückhalts. 


BMU vom 31.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Markus Manten


12.08.2026

Wegzugsbesteuerung im Lichte des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ – macht der EuGH die Stundung zur Pflicht?

Die Wegzugsbesteuerung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen europäischer Mobilitätsfreiheit und mitgliedstaatlichen Fiskalinteressen.

weiterlesen
Wegzugsbesteuerung im Lichte des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ – macht der EuGH die Stundung zur Pflicht?

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


12.08.2026

Kapitalertragsteuer: BZSt prüft Entlastung bei Disregarded Entities

Bei Disregarded Entities bleibt die Kapitalertragsteuerentlastung möglich, erfordert aber eine sorgfältige Mitwirkung im Antragsverfahren.

weiterlesen
Kapitalertragsteuer: BZSt prüft Entlastung bei Disregarded Entities

Meldung

©momius/fotolia.com


12.08.2026

Innerbetrieblicher Weg zur Massage kein Arbeitsunfall

Ein Unfall auf dem Weg zu einer freiwilligen, vom Arbeitgeber bezahlten Massage in der Arbeitszeit ist trotz allem kein Arbeitsunfall.

weiterlesen
Innerbetrieblicher Weg zur Massage kein Arbeitsunfall
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht