• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Zweifel an Gesellschafterlistenverordnung

06.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Keine Zweifel an Gesellschafterlistenverordnung

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Die Bundesregierung hat die Kritik an dem vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Entwurf einer Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste zur Kenntnis genommen und sich dazu eine Meinung gebildet. Sie hält die Regelungen der nach § 40 Absatz 4 GmbHG zu erlassenden Verordnung für zeitgemäß.

Im Zuge der Einführung des Transparenzregisters durch das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23.06.2017 (BGBl. I S. 1822) wurden auch Änderungen an § 40 Absatz 1 GmbHG vorgenommen, der nunmehr einen erweiterten Inhalt der Gesellschafterliste regelt. Am 06.04.2018 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf einer Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (BR-Drucksache 105/18).

„Zeitgemäß und tauglich für absehbare Entwicklungen“

In ihrer Antwort (19/2973) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hält die Bundesregierung die Regelungen der Verordnung für zeitgemäß und tauglich für absehbare Entwicklungen, da sie u. a. dem Ziel dienen, zeitnah nach der Einführung des § 40 Absatz 1 GmbHG n. F. Klarheit zu sich aus dieser Vorschrift ergebenden registerpraktischen Fragestellungen zu schaffen. Die Verordnung verfolgt einen zurückhaltenden Regulierungsstil, der einerseits zur Vereinheitlichung der Registerpraxis führen soll, andererseits aber auch bestimmte unterschiedliche, aber bewährte Gestaltungen der Gesellschafterliste weiter zulässt, um die Flexibilität zu erhalten, durch individuelle Gestaltungen auf künftige Entwicklungen zu reagieren.

(Dt. Bundestag, hib vom 03.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Meldung

sdecoret/123rf.com


15.06.2026

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Deutschland bekommt durch den Bundestagsbeschluss den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen AI Act.

weiterlesen
AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht