• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Zweifel an Gesellschafterlistenverordnung

06.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Keine Zweifel an Gesellschafterlistenverordnung

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Die Bundesregierung hat die Kritik an dem vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Entwurf einer Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste zur Kenntnis genommen und sich dazu eine Meinung gebildet. Sie hält die Regelungen der nach § 40 Absatz 4 GmbHG zu erlassenden Verordnung für zeitgemäß.

Im Zuge der Einführung des Transparenzregisters durch das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23.06.2017 (BGBl. I S. 1822) wurden auch Änderungen an § 40 Absatz 1 GmbHG vorgenommen, der nunmehr einen erweiterten Inhalt der Gesellschafterliste regelt. Am 06.04.2018 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf einer Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (BR-Drucksache 105/18).

„Zeitgemäß und tauglich für absehbare Entwicklungen“

In ihrer Antwort (19/2973) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hält die Bundesregierung die Regelungen der Verordnung für zeitgemäß und tauglich für absehbare Entwicklungen, da sie u. a. dem Ziel dienen, zeitnah nach der Einführung des § 40 Absatz 1 GmbHG n. F. Klarheit zu sich aus dieser Vorschrift ergebenden registerpraktischen Fragestellungen zu schaffen. Die Verordnung verfolgt einen zurückhaltenden Regulierungsstil, der einerseits zur Vereinheitlichung der Registerpraxis führen soll, andererseits aber auch bestimmte unterschiedliche, aber bewährte Gestaltungen der Gesellschafterliste weiter zulässt, um die Flexibilität zu erhalten, durch individuelle Gestaltungen auf künftige Entwicklungen zu reagieren.

(Dt. Bundestag, hib vom 03.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


28.11.2025

Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Wer Hinweise auf rechtswidriges Verhalten ignoriert oder nicht nachhakt, läuft Gefahr, persönlich in die Haftung zu geraten, bestätigt das OLG Frankfurt.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank