• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Verschlechterung des Datenschutzniveaus für Verbraucher

13.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Keine Verschlechterung des Datenschutzniveaus für Verbraucher

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Bundesrat hat erneut über die geplante europäische Datenschutz-Grundverordnung beraten. Die Länder bitten nun die Bundesregierung, einer Verschlechterung des bisherigen Datenschutzniveaus für Verbraucher konsequent entgegenzutreten.

Die Europäische Kommission möchte einen neuen Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten mittels eines neuen Verordnungsvorschlags schaffen. Ziel ist ein unionsweit einheitlich hohes Datenschutzniveau. Der Vorschlag enthält daher unter anderem neue Regeln, mit denen insbesondere den Herausforderungen des Datenschutzes durch den globalen Datenaustausch – vor allem über das Internet – entsprochen werden sollen. Der Vorschlag soll die bisherige Richtlinie zum Datenschutz (95/46/EG) ablösen, weil der rasche Fortschritt der Informationstechnologie den Datenschutz vor neue Herausforderungen stellt. Der Bundesrat hatte den Vorschlag bereits 2012 beraten. Nach langen Verhandlungen hat sich der Rat für Justiz und Inneres am 15. Juni 2015 nunmehr auf eine allgemeine Ausrichtung der Datenschutzgrundverordnung verständigt. Mit Blick auf diese neue Ausrichtung haben die Länder ihre Beratungen wieder aufgenommen.

Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet werden

Die Länder erwarten von der Bundesregierung, dass die Schutzvorschriften zur Weitergabe von Kundendaten zu Werbezwecken nicht hinter den heutigen Standards zurückbleiben. Besonderen Schutz müssten die personenbezogenen Daten Minderjähriger erhalten. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass diese Daten nicht für Zwecke der Werbung und Profilbildung verwendet werden dürfen, so der Bundesrat.

(Bundesrat / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Nicole Wolf-Thomann


20.10.2026

Organschaft ohne Stimmrechtsmehrheit: BFH bestätigt neue Linie und hält am Antrag des Organträgers fest

Die umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG tritt bislang kraft Gesetzes ein, sobald eine juristische Person finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Dieser Automatismus ist eine ständige Quelle von Rechtsunsicherheit.

weiterlesen
Organschaft ohne Stimmrechtsmehrheit: BFH bestätigt neue Linie und hält am Antrag des Organträgers fest

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


20.10.2026

Gesundheits-App: Umsatzsteuer trotz medizinischem Nutzen

Gesundheits-Apps sind trotz medizinischem Nutzen nicht automatisch umsatzsteuerfrei, wenn keine persönliche medizinische Betreuung erfolgt.

weiterlesen
Gesundheits-App: Umsatzsteuer trotz medizinischem Nutzen

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


20.10.2026

Nur jede dritte Führungskraft ist eine Frau

Trotz hoher Erwerbsbeteiligung bleiben Frauen in Deutschlands Führungsetagen deutlich unterrepräsentiert.

weiterlesen
Nur jede dritte Führungskraft ist eine Frau
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht