18.06.2018

Meldung, Steuerrecht

Keine Umsatzsteuer auf Kryptowährungen

Beitrag mit Bild

©maxsim/fotolia.com

Die Verwendung von sog. Virtuellen Währungen wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Daher unterliegt die Hingabe von Kryptogeld zur Entgeltentrichtung nicht der Umsatzsteuer, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Die Kryptowährung „Bitcoin“ erfährt derzeit viel Aufmerksamkeit. Die Idee eines „dezentralen, weltweit zugänglichen Buchungssystems für Überweisungen“, das völlig unabhängig von der Giralgeldschöpfung durch die Geschäftsbanken und der Steuerung durch die Notenbank ist, fasziniert viele Finanzakteure. Zugleich eröffnet sie neuen Raum für Spekulationsgeschäfte, was die Entwicklung des Bitcoin-Wechselkurses eindrucksvoll vor Augen führt.

Regulierung von Kryptowährungen

Einige Börsen und Investmentfonds sind von den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden in ihrem jeweiligen Heimatland inzwischen mit Auflagen belegt worden. Zentralbanken diskutieren angesichts des Kursfeuerwerks ebenfalls über eine Regulierung von Kryptowährungen. Die chinesische Regierung hat Kryptowährungsbörsengänge, sogenannte ICOs, bereits verboten und den Handel mit digitalen Währungen stark eingeschränkt. Großbritannien macht sich dafür stark, dass Regeln gegen Geldwäsche auch für Kryptowährungen gelten. Steuerbehörden wurden dahingehend ebenfalls aktiv. So hat etwa die US-Steuerbehörde IRS von der größten Kryptobörse des Landes, Coinbaise, Informationen über ihre Kunden verlangt

Versteuerung in Deutschland „ausreichend“

Die MwStSystRL enthält keine expliziten Regelungen zur Versteuerung der Umsätze mit Bitcoin und anderen sog. Virtuellen Währungen. Dementsprechend enthält auch das deutsche Umsatzsteuergesetz keine expliziten Regelungen zur Versteuerung der Umsätze mit Bitcoin und anderen sog. Virtuellen Währungen. Es finden die allgemeinen Regelungen Anwendung. Die Bundesregierung erachtet die bestehenden gesetzlichen Regeln zur Versteuerung der Umsätze mit Bitcoin und anderen sog. Virtuellen Währungen als ausreichend. Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung der genannten Sachverhalte wird mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Dabei wird sich auch zeigen, ob die aktuellen gesetzlichen Regelungen ausreichend sind. Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen

Keine Risiken für die Finanzmarktstabilität

Aufgrund der geringen Marktkapitalisierung von „Kryptowährungen“ und den bisher beschränkten Verflechtungen mit dem Finanzsektor sieht die Bundesregierung derzeit keine Risiken für die Finanzmarktstabilität. Die Bundesregierung hält es allerdings für angezeigt, die Risiken auch auf Ebene der G20 weiter zu erörtern und die Entwicklungen genau zu beobachten.

(Dt. Bundestag, hib vom 15.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Sebastian Löcherbach


24.07.2026

Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft bemessen sich nach dem Gegenstandswert und können bei Nachfolge- und Umstrukturierungssachverhalten erhebliche Größenordnungen erreichen.

weiterlesen
Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Meldung

©maho/fotolia.com


24.07.2026

Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Bei Firmenwagen müssen Kilometerangaben gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt vollständig, richtig und nachvollziehbar sein.

weiterlesen
Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Meldung

peshkova/123rf.com


24.07.2026

KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

KI ist für viele Beschäftigte kein Zusatzwerkzeug mehr, sondern eine unverzichtbare Grundlage ihrer täglichen Arbeit.

weiterlesen
KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht