18.06.2018

Meldung, Steuerrecht

Keine Umsatzsteuer auf Kryptowährungen

Beitrag mit Bild

©maxsim/fotolia.com

Die Verwendung von sog. Virtuellen Währungen wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Daher unterliegt die Hingabe von Kryptogeld zur Entgeltentrichtung nicht der Umsatzsteuer, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Die Kryptowährung „Bitcoin“ erfährt derzeit viel Aufmerksamkeit. Die Idee eines „dezentralen, weltweit zugänglichen Buchungssystems für Überweisungen“, das völlig unabhängig von der Giralgeldschöpfung durch die Geschäftsbanken und der Steuerung durch die Notenbank ist, fasziniert viele Finanzakteure. Zugleich eröffnet sie neuen Raum für Spekulationsgeschäfte, was die Entwicklung des Bitcoin-Wechselkurses eindrucksvoll vor Augen führt.

Regulierung von Kryptowährungen

Einige Börsen und Investmentfonds sind von den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden in ihrem jeweiligen Heimatland inzwischen mit Auflagen belegt worden. Zentralbanken diskutieren angesichts des Kursfeuerwerks ebenfalls über eine Regulierung von Kryptowährungen. Die chinesische Regierung hat Kryptowährungsbörsengänge, sogenannte ICOs, bereits verboten und den Handel mit digitalen Währungen stark eingeschränkt. Großbritannien macht sich dafür stark, dass Regeln gegen Geldwäsche auch für Kryptowährungen gelten. Steuerbehörden wurden dahingehend ebenfalls aktiv. So hat etwa die US-Steuerbehörde IRS von der größten Kryptobörse des Landes, Coinbaise, Informationen über ihre Kunden verlangt

Versteuerung in Deutschland „ausreichend“

Die MwStSystRL enthält keine expliziten Regelungen zur Versteuerung der Umsätze mit Bitcoin und anderen sog. Virtuellen Währungen. Dementsprechend enthält auch das deutsche Umsatzsteuergesetz keine expliziten Regelungen zur Versteuerung der Umsätze mit Bitcoin und anderen sog. Virtuellen Währungen. Es finden die allgemeinen Regelungen Anwendung. Die Bundesregierung erachtet die bestehenden gesetzlichen Regeln zur Versteuerung der Umsätze mit Bitcoin und anderen sog. Virtuellen Währungen als ausreichend. Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung der genannten Sachverhalte wird mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Dabei wird sich auch zeigen, ob die aktuellen gesetzlichen Regelungen ausreichend sind. Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen

Keine Risiken für die Finanzmarktstabilität

Aufgrund der geringen Marktkapitalisierung von „Kryptowährungen“ und den bisher beschränkten Verflechtungen mit dem Finanzsektor sieht die Bundesregierung derzeit keine Risiken für die Finanzmarktstabilität. Die Bundesregierung hält es allerdings für angezeigt, die Risiken auch auf Ebene der G20 weiter zu erörtern und die Entwicklungen genau zu beobachten.

(Dt. Bundestag, hib vom 15.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


30.06.2026

Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Beim Mittagessen im Homeoffice zählt für den Versicherungsschutz vor allem der betriebliche Zusammenhang, entschied das Hessische LSG.

weiterlesen
Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Meldung

©faithie/123rf.com


30.06.2026

ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Die neuen FAQs zur ISSA 5000 sind eine wichtige Orientierungshilfe für alle, die sich mit Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung befassen.

weiterlesen
ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht