• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Steuerermäßigung für Berechnungen eines Statikers

03.03.2022

Meldung, Steuerrecht

Keine Steuerermäßigung für Berechnungen eines Statikers

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Steuerermäßigung für die Leistung eines Statikers auch dann nicht gewährt werden kann, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung erforderlich war.

Beitrag mit Bild

© industrieblick / fotolia.com

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 % (§ 35a EStG). Im Streitfall hatte der Kläger einen Handwerksbetrieb mit dem Austausch schadhafter Dachstützen beauftragt.

Berechnung eines Statikers war zwingend erforderlich

Nach Einschätzung des Handwerksbetriebs war für die fachgerechte Ausführung dieser Arbeiten zunächst eine statische Berechnung erforderlich, die sodann auch von einem Statiker durchgeführt wurde. Neben der – insoweit unstreitigen – Steuerermäßigung für die Handwerkerleistung (Dachstützenaustausch) beantragten die Kläger diese auch für die Leistung des Statikers.

Statiker sind nicht „handwerklich tätig“

Dem folgte der BFH – anders als zuvor das Finanzgericht – in seinem Urteil vom 04.11.2021 (VI R 29/19) nicht. Die Steuerermäßigung ist nicht zu gewähren, da ein Statiker grundsätzlich nicht handwerklich tätig ist. Er erbringt ausschließlich Leistungen im Bereich der Planung und rechnerischen Überprüfung von Bauwerken.

Verzahnung von Gewerken führt nicht zu Umqualifizierung

Auch auf die Erforderlichkeit der statischen Berechnung für die Durchführung der Handwerkerleistungen kommt es für die Gewährung der Steuerermäßigung nicht an. Denn die Leistungen des Handwerkers und diejenige des Statikers sind für die Gewährung der Steuerermäßigung getrennt zu betrachten. Allein die sachliche Verzahnung beider Gewerke führt nicht zu einer Umqualifizierung der statischen Berechnung in eine Handwerksleistung.


BFH vom 03.03.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©8vfanrf /123rf.com


23.10.2026

Virtuelle Mitarbeiteroptionen: Kapitalertrag statt Arbeitslohn?

Wer nach dem Jobwechsel eigenes Kapital in virtuelle Mitarbeiteroptionen investiert, kann steuerlich erheblich profitieren.

weiterlesen
Virtuelle Mitarbeiteroptionen: Kapitalertrag statt Arbeitslohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


23.10.2026

Beschäftigte erwarten mehr vom Arbeitgeber als Gehalt

Finanzielle Sorgen belasten Beschäftigte zunehmend und machen gezielte Mitarbeiter-Benefits für Unternehmen immer wichtiger.

weiterlesen
Beschäftigte erwarten mehr vom Arbeitgeber als Gehalt

Meldung

©garagestock/123rf.com


22.10.2026

BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Wer wegen seines SCHUFA-Scores benachteiligt wird, kann unter erleichterten Voraussetzungen Auskunft über dessen Berechnung verlangen.

weiterlesen
BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht