13.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Keine Risiken durch Kryptogeld

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

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Bitcoins und andere Krypto-Token stellen nach Ansicht der Bundesregierung keine Gefahr für die Finanzmarktstabilität dar. In einer Antwort der Regierung (19/2454) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion wird als Grund die geringe Marktkapitalisierung der Kryptowährungen angegeben.

Aufgrund der geringen Marktkapitalisierung von Bitcoin und anderen KryptoToken und den bisher beschränkten Verflechtungen mit dem Finanzsektor sieht die Bundesregierung derzeit keine Risiken für die Finanzmarktstabilität. Es bestehe aber die Möglichkeit, mit Kryptowährungen Geldwäsche zu betreiben, und es gebe auch Erkenntnisse, dass diese Währungen von verschiedenen Terrororganisationen für grenzüberschreitende Finanztransaktionen herangezogen würden. Der Umfang könne nicht verlässlich eingeschätzt werden.

Anleger wurden bereits gewarnt

Die Bundesregierung erinnert an gesetzliche Vorgaben: So ist für den gewerblichen Handel mit Kryptowährungen einer Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde BaFin erforderlich. Handelsplätze für Kryptowährungen müssten dieselben geldwäscherechtlichen Vorschriften beachten wie andere Finanzdienstleister. Anleger seien zudem von der BaFin vor dem Handel mit Krypto-Tokens gewarnt worden. Aufgrund der weltweiten Handelbarkeit seien nationale Maßnahmen aber nicht ausreichend, teilt die Bundesregierung mit.

(Dt. Bundestag, hib vom 12.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


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