13.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Keine Risiken durch Kryptogeld

Beitrag mit Bild

©Travis/fotolia.com

Bitcoins und andere Krypto-Token stellen nach Ansicht der Bundesregierung keine Gefahr für die Finanzmarktstabilität dar. In einer Antwort der Regierung (19/2454) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion wird als Grund die geringe Marktkapitalisierung der Kryptowährungen angegeben.

Aufgrund der geringen Marktkapitalisierung von Bitcoin und anderen KryptoToken und den bisher beschränkten Verflechtungen mit dem Finanzsektor sieht die Bundesregierung derzeit keine Risiken für die Finanzmarktstabilität. Es bestehe aber die Möglichkeit, mit Kryptowährungen Geldwäsche zu betreiben, und es gebe auch Erkenntnisse, dass diese Währungen von verschiedenen Terrororganisationen für grenzüberschreitende Finanztransaktionen herangezogen würden. Der Umfang könne nicht verlässlich eingeschätzt werden.

Anleger wurden bereits gewarnt

Die Bundesregierung erinnert an gesetzliche Vorgaben: So ist für den gewerblichen Handel mit Kryptowährungen einer Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde BaFin erforderlich. Handelsplätze für Kryptowährungen müssten dieselben geldwäscherechtlichen Vorschriften beachten wie andere Finanzdienstleister. Anleger seien zudem von der BaFin vor dem Handel mit Krypto-Tokens gewarnt worden. Aufgrund der weltweiten Handelbarkeit seien nationale Maßnahmen aber nicht ausreichend, teilt die Bundesregierung mit.

(Dt. Bundestag, hib vom 12.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


09.12.2025

Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Eigentümer müssen bei Einwänden gegen Grundsteuerbescheide aktiv mitwirken. Pauschale Verfassungsbedenken reichen nicht aus.

weiterlesen
Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


08.12.2025

OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Das OLG Düsseldorf hat Eurowings verboten, mit CO2-Kompensation zu werben, wenn dadurch der falsche Eindruck einer klimaneutralen Flugreise entsteht.

weiterlesen
OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Meldung

©DOC RABE Media/fotolia.com


08.12.2025

Betriebliche Altersvorsorge: Bundestag beschließt Reformpaket

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Verbesserungen für die bAV, z.B. durch neue Teilnahmemöglichkeiten und mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel.

weiterlesen
Betriebliche Altersvorsorge: Bundestag beschließt Reformpaket

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank