13.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Keine Risiken durch Kryptogeld

Beitrag mit Bild

©Travis/fotolia.com

Bitcoins und andere Krypto-Token stellen nach Ansicht der Bundesregierung keine Gefahr für die Finanzmarktstabilität dar. In einer Antwort der Regierung (19/2454) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion wird als Grund die geringe Marktkapitalisierung der Kryptowährungen angegeben.

Aufgrund der geringen Marktkapitalisierung von Bitcoin und anderen KryptoToken und den bisher beschränkten Verflechtungen mit dem Finanzsektor sieht die Bundesregierung derzeit keine Risiken für die Finanzmarktstabilität. Es bestehe aber die Möglichkeit, mit Kryptowährungen Geldwäsche zu betreiben, und es gebe auch Erkenntnisse, dass diese Währungen von verschiedenen Terrororganisationen für grenzüberschreitende Finanztransaktionen herangezogen würden. Der Umfang könne nicht verlässlich eingeschätzt werden.

Anleger wurden bereits gewarnt

Die Bundesregierung erinnert an gesetzliche Vorgaben: So ist für den gewerblichen Handel mit Kryptowährungen einer Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde BaFin erforderlich. Handelsplätze für Kryptowährungen müssten dieselben geldwäscherechtlichen Vorschriften beachten wie andere Finanzdienstleister. Anleger seien zudem von der BaFin vor dem Handel mit Krypto-Tokens gewarnt worden. Aufgrund der weltweiten Handelbarkeit seien nationale Maßnahmen aber nicht ausreichend, teilt die Bundesregierung mit.

(Dt. Bundestag, hib vom 12.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Lisa Fiedler


25.03.2026

Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Ein Fall, wie er in der Praxis zunehmend häufig auftritt: Der Erbe weiß, dass der Erblasser früh in Kryptowerte investiert hat und erhebliche Vermögenswerte aufgebaut wurden.

weiterlesen
Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.03.2026

Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Versicherer dürfen Stornoabzüge bei der Kündigung von Lebensversicherungen auch über ein festgelegtes Berechnungsverfahren regeln.

weiterlesen
Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


25.03.2026

Diensthandy wird zum Standard

Immer mehr Unternehmen stellen ihren Beschäftigten ein Diensthandy zur Verfügung, das häufig auch privat genutzt werden darf.

weiterlesen
Diensthandy wird zum Standard
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)