• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Rechtsprechungsänderung: Adoptionskosten nicht absetzbar

09.07.2015

Meldung, Steuerrecht

Keine Rechtsprechungsänderung: Adoptionskosten nicht absetzbar

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i. S. von § 33 des Einkommensteuergesetzes, entschied der BFH und hat damit überraschend seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Im Streitfall hatten die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung Aufwendungen in Höhe von über 8.500 Euro für eine Auslandsadoption als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Die infolge organisch bedingter Sterilität entstandenen Aufwendungen sah der BFH nicht als zwangsläufige Krankheitskosten an, weil es an einer medizinischen Leistung fehle.

Adoption als Mittel zur Verwirklichung eines individuellen Lebensplans

Die Kosten seien aber auch nicht aus anderen Gründen zwangsläufig. Denn der Entschluss zur Adoption beruhe nicht auf einer Zwangslage, sondern auf der freiwilligen Entscheidung, ein Kind anzunehmen. Auch wenn die ungewollte Kinderlosigkeit als schwere Belastung empfunden werde, führe dies nicht dazu, dass der Entschluss zur Adoption als Mittel zur Verwirklichung eines individuellen Lebensplans nicht mehr dem Bereich der individuell gestaltbaren Lebensführung zuzurechnen wäre.

Erwartete Rechtsprechungsänderung blieb aus

Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, da zahlreiche Experten tendenziell die Anerkennung der Adoptionskosten erwartet hatten. Gerade Kosten für eine Auslandsadoption können erheblich sein, weshalb die Frage für die Praxis von Bedeutung ist. Nachdem der VI. Senat des BFH in einer sog. Divergenzanfrage an den Großen Senat die Absicht erklärt hatte, von der bisherigen Rechtsprechung zur Anerkennung von Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastungen abweichen zu wollen, hat er nun doch mit der vorliegenden aktuellen Entscheidung (BFH-Urteil VI R 60/11 vom 10.03.2015) die bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach der Adoptionskosten nicht abziehbar sind.

(BFH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.02.2025

Gender Pay Gap wird kleiner

Trotz eines historischen Rückgangs des Gender Pay Gaps verdienen Frauen in Deutschland 2024 noch immer 16 % weniger pro Stunde als Männer.

weiterlesen
Gender Pay Gap wird kleiner

Rechtsboard

Matthias Böglmüller


13.02.2025

CSRD-Berichterstattung über Arbeitskräfte des Unternehmens – Praxiserfahrungen aus der arbeitsrechtlichen Beratung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist bei vielen Unternehmen angelaufen. Im ersten Quartal 2025 werden die ersten Geschäftsberichte mit Nachhaltigkeitsangaben auf Grundlage der CSRD veröffentlicht. Der umfangreichste Berichtsteil befasst sich mit den Arbeitskräften des Unternehmens.

weiterlesen
CSRD-Berichterstattung über Arbeitskräfte des Unternehmens – Praxiserfahrungen aus der arbeitsrechtlichen Beratung

Meldung

©AndreyPopov/fotolia.com


13.02.2025

BAG zur Freistellung während der Kündigungsfrist

Arbeitgeber können nicht verlangen, dass sich freigestellte Mitarbeiter unmittelbar auf neue Stellen bewerben, um dadurch die Gehaltszahlung zu ersparen.

weiterlesen
BAG zur Freistellung während der Kündigungsfrist

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank