• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Rechtsprechungsänderung: Adoptionskosten nicht absetzbar

09.07.2015

Meldung, Steuerrecht

Keine Rechtsprechungsänderung: Adoptionskosten nicht absetzbar

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i. S. von § 33 des Einkommensteuergesetzes, entschied der BFH und hat damit überraschend seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Im Streitfall hatten die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung Aufwendungen in Höhe von über 8.500 Euro für eine Auslandsadoption als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Die infolge organisch bedingter Sterilität entstandenen Aufwendungen sah der BFH nicht als zwangsläufige Krankheitskosten an, weil es an einer medizinischen Leistung fehle.

Adoption als Mittel zur Verwirklichung eines individuellen Lebensplans

Die Kosten seien aber auch nicht aus anderen Gründen zwangsläufig. Denn der Entschluss zur Adoption beruhe nicht auf einer Zwangslage, sondern auf der freiwilligen Entscheidung, ein Kind anzunehmen. Auch wenn die ungewollte Kinderlosigkeit als schwere Belastung empfunden werde, führe dies nicht dazu, dass der Entschluss zur Adoption als Mittel zur Verwirklichung eines individuellen Lebensplans nicht mehr dem Bereich der individuell gestaltbaren Lebensführung zuzurechnen wäre.

Erwartete Rechtsprechungsänderung blieb aus

Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, da zahlreiche Experten tendenziell die Anerkennung der Adoptionskosten erwartet hatten. Gerade Kosten für eine Auslandsadoption können erheblich sein, weshalb die Frage für die Praxis von Bedeutung ist. Nachdem der VI. Senat des BFH in einer sog. Divergenzanfrage an den Großen Senat die Absicht erklärt hatte, von der bisherigen Rechtsprechung zur Anerkennung von Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastungen abweichen zu wollen, hat er nun doch mit der vorliegenden aktuellen Entscheidung (BFH-Urteil VI R 60/11 vom 10.03.2015) die bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach der Adoptionskosten nicht abziehbar sind.

(BFH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Maximilian Moormann


03.09.2026

Familienheimprivileg erfasst die gesamte bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit

Der BFH hat mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 27/23) erneut eine Grundsatzentscheidung zum Familienheimprivileg (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) gefällt.

weiterlesen
Familienheimprivileg erfasst die gesamte bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.09.2026

Energetische Sanierung: Steuerbonus richtet sich nach Miteigentumsanteil

Bei energetischen Sanierungen bestimmt grundsätzlich der Miteigentumsanteil, in welcher Höhe der Steuerbonus gewährt wird.

weiterlesen
Energetische Sanierung: Steuerbonus richtet sich nach Miteigentumsanteil

Meldung

© bluedesign/fotolia.com


02.09.2026

Arbeitsrechtsreform: Skepsis bei Entscheidern

Weniger Arbeitnehmerschutz verspricht Flexibilität, kann aber Vertrauen, Motivation, Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität erheblich schwächen.

weiterlesen
Arbeitsrechtsreform: Skepsis bei Entscheidern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht