• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Rechtsprechungsänderung: Adoptionskosten nicht absetzbar

09.07.2015

Meldung, Steuerrecht

Keine Rechtsprechungsänderung: Adoptionskosten nicht absetzbar

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i. S. von § 33 des Einkommensteuergesetzes, entschied der BFH und hat damit überraschend seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Im Streitfall hatten die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung Aufwendungen in Höhe von über 8.500 Euro für eine Auslandsadoption als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Die infolge organisch bedingter Sterilität entstandenen Aufwendungen sah der BFH nicht als zwangsläufige Krankheitskosten an, weil es an einer medizinischen Leistung fehle.

Adoption als Mittel zur Verwirklichung eines individuellen Lebensplans

Die Kosten seien aber auch nicht aus anderen Gründen zwangsläufig. Denn der Entschluss zur Adoption beruhe nicht auf einer Zwangslage, sondern auf der freiwilligen Entscheidung, ein Kind anzunehmen. Auch wenn die ungewollte Kinderlosigkeit als schwere Belastung empfunden werde, führe dies nicht dazu, dass der Entschluss zur Adoption als Mittel zur Verwirklichung eines individuellen Lebensplans nicht mehr dem Bereich der individuell gestaltbaren Lebensführung zuzurechnen wäre.

Erwartete Rechtsprechungsänderung blieb aus

Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, da zahlreiche Experten tendenziell die Anerkennung der Adoptionskosten erwartet hatten. Gerade Kosten für eine Auslandsadoption können erheblich sein, weshalb die Frage für die Praxis von Bedeutung ist. Nachdem der VI. Senat des BFH in einer sog. Divergenzanfrage an den Großen Senat die Absicht erklärt hatte, von der bisherigen Rechtsprechung zur Anerkennung von Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastungen abweichen zu wollen, hat er nun doch mit der vorliegenden aktuellen Entscheidung (BFH-Urteil VI R 60/11 vom 10.03.2015) die bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach der Adoptionskosten nicht abziehbar sind.

(BFH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

saiarlawka/123rf.com


11.09.2026

GAA setzt auf vernetzte Unternehmensberichterstattung

Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen sollten künftig gemeinsam gedacht, gesteuert und konsistent nach außen berichtet werden.

weiterlesen
GAA setzt auf vernetzte Unternehmensberichterstattung

Meldung

© bluedesign / fotolia.com


11.09.2026

EU Inc.: Deutschland warnt vor Flucht aus Mitbestimmung und Insolvenzrecht

Deutschland unterstützt die EU Inc., will aber Mitbestimmung, Gläubigerschutz und nationales Insolvenzrecht sichern.

weiterlesen
EU Inc.: Deutschland warnt vor Flucht aus Mitbestimmung und Insolvenzrecht

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


10.09.2026

Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Die EU-Kommission schlägt ein einheitliches, digitaleres und flexibleres Vergaberecht vor, das Bürokratie abbauen und Wettbewerb fördern soll.

weiterlesen
Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht