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27.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Keine Probleme mit elektronischen Anwaltspostfächern

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Die Bundesregierung sieht keine Probleme mit dem beA. Dies geht aus ihrer Antwort (BT-Drucks. 18/9994) auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Obwohl es im Vorfeld etliche Probleme und Kritik gab, sieht die Bundesregierung keine gravierenden Probleme im Zusammenhang mit der Einführung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA).

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist die neue Alternative zum Versand anwaltlicher Dokumente. Zunächst sollte jeder in der Bundesrepublik zugelassene Rechtsanwalt zum 01.01.2016 ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach erhalten. Der Termin für diese Postfächer für den elektronischen Rechtsverkehr wurde dann auf den 29.09.2016 gelegt. Durch zwei Eilbeschlüsse des Anwaltsgerichtshofs Berlin wurde aber der für ihre Einrichtung zuständigen Bundesrechtsanwaltskammer untersagt, die Postfächer ohne die ausdrückliche Zustimmung der Antragsteller empfangsbereit einzurichten.

beA sind eine Selbstverwaltungsangelegenheit

Die Bundesregierung verweist nun darauf, dass nach der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) Inhaber eines beA ohnehin nicht vor dem 01.01.2018 verpflichtet seien, diese zu nutzen. Weiter führt sie aus, dass der Gesetzgeber die Einrichtung solcher Postfächer der Bundesrechtsanwaltskammer als Selbstverwaltungsangelegenheit übertragen habe. Das BMJV führe insoweit nur eine Rechtsaufsicht. Es habe „bisher keinen Anlass für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten“ gegeben.

(hib Nr. 621 vom 24.10.2016 / Viola C. Didier)


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