• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Nichtigkeit bei Berichtigung fehlerhafter Feststellungsbescheide nach Verschmelzung

30.10.2024

Meldung, Steuerrecht

Keine Nichtigkeit bei Berichtigung fehlerhafter Feststellungsbescheide nach Verschmelzung

Ein Feststellungsbescheid gem. § 27 Abs. 2 KStG ist nicht bereits allein deshalb nichtig, weil die Feststellung auf einen Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem die Gesellschaft bereits auf eine andere Gesellschaft verschmolzen war.

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24.05.2024 (5 K 12/24) befasst sich mit der steuerlichen Behandlung der Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften und der Berichtigung eines Feststellungsbescheides gemäß § 129 AO auf Grundlage des § 27 KStG. Es klärt insbesondere die Möglichkeit der Rückwirkung eines Berichtigungsbescheides auf den ursprünglich fehlerhaften Feststellungsbescheid und legt dar, wie ein Feststellungsbescheid unter bestimmten Voraussetzungen nicht nichtig ist.

Hintergrund des Falls

Eine Kapitalgesellschaft (A GmbH) wurde zum 01.12.2020 auf eine andere Kapitalgesellschaft (die Klägerin) verschmolzen. In diesem Zusammenhang stritten die Parteien über die steuerliche Einordnung einer Ausschüttung und über die Höhe des steuerlichen Einlagekontos der A GmbH. Die Finanzbehörde stellte das steuerliche Einlagekonto im Rahmen eines Feststellungsbescheides für den 31.12.2020 fest, obwohl die A GmbH zu diesem Datum bereits auf die Klägerin verschmolzen war. Später korrigierte die Finanzbehörde das Feststellungsdatum auf den 30.11.2020. Die Klägerin argumentierte, der ursprüngliche Bescheid sei nichtig und damit unwirksam, da er auf einen fehlerhaften Zeitpunkt abstellte.

Keine Nichtigkeit des Feststellungsbescheides durch falsches Feststellungsdatum

Das Finanzgericht entschied, dass der Feststellungsbescheid trotz eines fehlerhaften Datums nicht nichtig ist, solange er an die bestehende Rechtsnachfolgerin gerichtet ist. Entscheidend war, dass der Bescheid einen Rechtsnachfolgevermerk enthielt, der den Übergang des steuerlichen Einlagekontos auf die Klägerin dokumentierte. Auch die kurze Dauer zwischen dem faktischen Ende des Wirtschaftsjahres und dem im Bescheid genannten Datum stärkte die Wirksamkeit.

Rückwirkung der Berichtigung gemäß § 129 AO

Die Berichtigung des Feststellungsbescheides auf das tatsächliche Datum (30.11.2020) ist laut Finanzgericht rechtmäßig und wirkt rückwirkend auf den ursprünglichen Bescheid. § 129 AO erlaubt die Korrektur offensichtlicher Fehler wie eines falschen Datums, sofern das eigentlich Gewollte für den Empfänger klar erkennbar war. Da die fehlerhafte Datumsangabe lediglich als „mechanischer“ Fehler eingestuft wurde, konnte sie ohne Auswirkung auf den materiellen Bestand des Bescheides berichtigt werden.

Präklusionswirkung und steuerliche Einlagekonto-Feststellung

Das Finanzgericht stellte auch klar, dass die Bekanntgabe des Feststellungsbescheides für die erstmalige Feststellung maßgeblich bleibt. Dies gilt selbst dann, wenn eine Berichtigung gemäß § 129 AO später erfolgt und das steuerliche Einlagekonto zunächst auf einen falschen Stichtag festgesetzt wurde. Die Präklusionswirkung tritt also auch bei späterer Korrektur in Kraft, solange die ursprüngliche Absicht der Behörde für den Steuerpflichtigen erkennbar war.


FG Hamburg, NL vom 14.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


10.02.2025

Beschäftigungsverhältnis beginnt nicht mit Vertragsunterschrift

Das Urteil des LSG zeigt, dass ein Arbeitsverhältnis nicht allein durch einen unterschriebenen Vertrag entsteht. Ohne Arbeitsantritt gibt es keine Sozialversicherungspflicht.

weiterlesen
Beschäftigungsverhältnis beginnt nicht mit Vertragsunterschrift

Meldung

©v.poth/fotolia.com


10.02.2025

BFH zur Berücksichtigung eines Holdingabschlags

Der BFH setzt klare Grenzen für die Wertermittlung von nicht börsennotierten Unternehmensanteilen und lehnt starre Bewertungsabschläge ohne sachliche Grundlage ab.

weiterlesen
BFH zur Berücksichtigung eines Holdingabschlags

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


07.02.2025

FACHFRAGEN: Künftige Datenfunktionsplattformen für ESG – Der Umgang mit Daten ist entscheidend

Die ESG-Gesetzgebung in der EU – ein brandaktuelles Thema, das viele Unternehmen ins Schwitzen bringt. In dieser Podcast-Folge besprechen wir, wie Unternehmen die Anforderungen der ESG-Gesetzgebung erfüllen können.

weiterlesen
FACHFRAGEN: Künftige Datenfunktionsplattformen für ESG – Der Umgang mit Daten ist entscheidend

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank