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01.06.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Keine Mehrheit für Änderung des Tarifgesetzes

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©Thomas Reimer/fotolia.com

Die gemeinsame Initiative von Bremen, Berlin und Thüringen zur Stärkung der tariflichen Ordnung konnte sich im Bundesrat nicht durchsetzen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tarifgesetzes erhielt bei der Abstimmung am 28.05.2021 nicht die erforderliche Plenarmehrheit von 35 Stimmen.

Bremen, Berlin und Thüringen wollten Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklären lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das zuständige Ministerium eine solche Erklärung vornehmen. Der Tarifvertrag gilt dann auch, obwohl Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite nicht tarifgebunden ist.

Zweck der Änderung des Tarifgesetzes

Die geforderte Gesetzesänderung könne dazu beitragen, bestehende tarifliche Strukturen abzustützen. Vorgeschlagen hatten die drei Länder dazu insbesondere veränderte Modalitäten der Antragstellung und Beschlussfindung im Tarifausschuss sowie konkretisierte Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen ein „öffentliches Interesse“ an der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen besteht.

Rückläufige Tarifbindung

Tarifverträge könnten die ihnen zugedachte Ordnungs- und Befriedungsfunktion im Arbeits- und Wirtschaftsleben nur dann erfüllen, wenn ihnen durch hinreichende Verbreitung prägende Bedeutung für die Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse zukommt, hatten die drei Länder gewarnt. Seit mindestens 20 Jahren sei die Tarifbindung branchenübergreifend stark rückläufig.

Verantwortung der Tarifparteien

Es gebe deutliche Anzeichen dafür, dass die grundrechtlich gewährleistete Tarifautonomie und die mit ihr verbundene Verantwortung der Tarifparteien für die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen an einer Funktionsschwäche leiden. Daher sei der Gesetzgeber gefordert, den Rahmen zur Wahrnehmung von Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie so anzupassen, dass diese ihren Sinn wieder erfüllen können. Die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen sei ein Instrument, das im Rahmen einer Gesamtstrategie einer Stärkung der tariflichen Ordnung dienen könne, hatten die drei Länder argumentiert.

(Bundesrat vom 28.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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