• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Mehrheit für Änderung des Tarifgesetzes

01.06.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Keine Mehrheit für Änderung des Tarifgesetzes

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Die gemeinsame Initiative von Bremen, Berlin und Thüringen zur Stärkung der tariflichen Ordnung konnte sich im Bundesrat nicht durchsetzen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tarifgesetzes erhielt bei der Abstimmung am 28.05.2021 nicht die erforderliche Plenarmehrheit von 35 Stimmen.

Bremen, Berlin und Thüringen wollten Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklären lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das zuständige Ministerium eine solche Erklärung vornehmen. Der Tarifvertrag gilt dann auch, obwohl Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite nicht tarifgebunden ist.

Zweck der Änderung des Tarifgesetzes

Die geforderte Gesetzesänderung könne dazu beitragen, bestehende tarifliche Strukturen abzustützen. Vorgeschlagen hatten die drei Länder dazu insbesondere veränderte Modalitäten der Antragstellung und Beschlussfindung im Tarifausschuss sowie konkretisierte Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen ein „öffentliches Interesse“ an der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen besteht.

Rückläufige Tarifbindung

Tarifverträge könnten die ihnen zugedachte Ordnungs- und Befriedungsfunktion im Arbeits- und Wirtschaftsleben nur dann erfüllen, wenn ihnen durch hinreichende Verbreitung prägende Bedeutung für die Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse zukommt, hatten die drei Länder gewarnt. Seit mindestens 20 Jahren sei die Tarifbindung branchenübergreifend stark rückläufig.

Verantwortung der Tarifparteien

Es gebe deutliche Anzeichen dafür, dass die grundrechtlich gewährleistete Tarifautonomie und die mit ihr verbundene Verantwortung der Tarifparteien für die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen an einer Funktionsschwäche leiden. Daher sei der Gesetzgeber gefordert, den Rahmen zur Wahrnehmung von Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie so anzupassen, dass diese ihren Sinn wieder erfüllen können. Die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen sei ein Instrument, das im Rahmen einer Gesamtstrategie einer Stärkung der tariflichen Ordnung dienen könne, hatten die drei Länder argumentiert.

(Bundesrat vom 28.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht