• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Marzipantorte für Betriebsrentner zu Weihnachten

23.12.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Keine Marzipantorte für Betriebsrentner zu Weihnachten

Beitrag mit Bild

Kein Weihnachtsgeld, keine Marzipantorte: Eine betriebliche Übung verneinte das Arbeitsgericht Köln im vorliegenden Fall.

Das Arbeitsgericht Köln hat die Klagen mehrerer Betriebsrentner eines Kölner Nahrungsmittelherstellers abgewiesen, die von ihrem ehemaligen Arbeitgeber wie in den Vorjahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 105 Euro verlangten.

In dem Streitfall hatten die Kläger geltend gemacht, dass alle Betriebsrentner in den letzten Jahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld erhalten hätten und damit eine betriebliche Übung entstanden sei, die einen Anspruch auch für die Zukunft begründe.

Entstand eine betriebliche Übung?

Dem folgte das Arbeitsgericht im Urteil 11 Ca 3589/16 vom 24.11.2016 nicht. Eine betriebliche Übung sei zum einen deshalb nicht entstanden, weil nicht alle Betriebsrentner in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld und die Torte erhalten hätten. Zum anderen habe der Arbeitgeber mit den jeweils gleichzeitig übermittelten Weihnachtsschreiben deutlich gemacht, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt werden. Die Rentner hätten deshalb nicht davon ausgehen dürfen, auch in den Folgejahren in den Genuss einer Marzipantorte und des Weihnachtsgeldes zu kommen.

Frohe Weihnachten!

Auch ohne Marzipantorte: Das gesamte DER BETRIEB-Team wünscht Ihnen, liebe Online-Leserinnen und Leser, eine besinnliche, schöne und erholsame Weihnachtszeit!

(ArbG Köln, PM vom 22.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht