Das Arbeitsgericht Köln hat die Klagen mehrerer Betriebsrentner eines Kölner Nahrungsmittelherstellers abgewiesen, die von ihrem ehemaligen Arbeitgeber wie in den Vorjahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 105 Euro verlangten.
In dem Streitfall hatten die Kläger geltend gemacht, dass alle Betriebsrentner in den letzten Jahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld erhalten hätten und damit eine betriebliche Übung entstanden sei, die einen Anspruch auch für die Zukunft begründe.
Entstand eine betriebliche Übung?
Dem folgte das Arbeitsgericht im Urteil 11 Ca 3589/16 vom 24.11.2016 nicht. Eine betriebliche Übung sei zum einen deshalb nicht entstanden, weil nicht alle Betriebsrentner in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld und die Torte erhalten hätten. Zum anderen habe der Arbeitgeber mit den jeweils gleichzeitig übermittelten Weihnachtsschreiben deutlich gemacht, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt werden. Die Rentner hätten deshalb nicht davon ausgehen dürfen, auch in den Folgejahren in den Genuss einer Marzipantorte und des Weihnachtsgeldes zu kommen.
Frohe Weihnachten!
Auch ohne Marzipantorte: Das gesamte DER BETRIEB-Team wünscht Ihnen, liebe Online-Leserinnen und Leser, eine besinnliche, schöne und erholsame Weihnachtszeit!
(ArbG Köln, PM vom 22.12.2016/ Viola C. Didier)