• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Kostenaufteilung für Feier mit zwei Anlässen

13.04.2015

Meldung, Steuerrecht

Keine Kostenaufteilung für Feier mit zwei Anlässen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat Aufwendungen für eine Feier, die gleichzeitig anlässlich eines runden Geburtstags und des Bestehens des Berufsexamens stattfand, insgesamt nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen.

Ein Steuerberater hatte sein Berufsexamen kurz vor seinem 30. Geburtstag bestanden. Aus Anlass beider Ereignisse richtete er in einer Festhalle eine Feier aus, zu der er neben Arbeitskollegen auch Verwandte und Freunde einlud. Die nach der Personenzahl anteilig auf die Arbeitskollegen entfallenden Kosten wollte er unter Berufung auf die geänderte Rechtsprechung des BFH zur Aufteilbarkeit gemischt veranlasster Aufwendungen (vgl. BFH-Beschluss vom 21.9.2009, Az. 1 GrS 1/06) als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen.

Kostentrennung war nicht möglich

Dem ist das Finanzgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 19.3.2015 (Az. 1 K 3541/12) nicht gefolgt. Denn nach Abwägung aller Umstände seien die Aufwendungen für die Feier insgesamt privat veranlasst gewesen. Der Steuerberater hatte nämlich innerhalb seines Kollegenkreises eine Auswahl getroffen. Außerdem hätten an der Feier mehr private Gäste als Arbeitskollegen teilgenommen. Und schließlich habe er auch mit seinen Kollegen nicht nur sein Berufsexamen, sondern auch seinen Geburtstag und damit ein privates Ereignis gefeiert. In solchen Fällen sei eine Trennung der Kosten nicht möglich, so die Richter, die eine Revision zum BFH zuließen (BFH-Az. VI R 46/14).

(FG Baden-Württemberg  / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)