• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Kostenaufteilung für Feier mit zwei Anlässen

13.04.2015

Meldung, Steuerrecht

Keine Kostenaufteilung für Feier mit zwei Anlässen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat Aufwendungen für eine Feier, die gleichzeitig anlässlich eines runden Geburtstags und des Bestehens des Berufsexamens stattfand, insgesamt nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen.

Ein Steuerberater hatte sein Berufsexamen kurz vor seinem 30. Geburtstag bestanden. Aus Anlass beider Ereignisse richtete er in einer Festhalle eine Feier aus, zu der er neben Arbeitskollegen auch Verwandte und Freunde einlud. Die nach der Personenzahl anteilig auf die Arbeitskollegen entfallenden Kosten wollte er unter Berufung auf die geänderte Rechtsprechung des BFH zur Aufteilbarkeit gemischt veranlasster Aufwendungen (vgl. BFH-Beschluss vom 21.9.2009, Az. 1 GrS 1/06) als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen.

Kostentrennung war nicht möglich

Dem ist das Finanzgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 19.3.2015 (Az. 1 K 3541/12) nicht gefolgt. Denn nach Abwägung aller Umstände seien die Aufwendungen für die Feier insgesamt privat veranlasst gewesen. Der Steuerberater hatte nämlich innerhalb seines Kollegenkreises eine Auswahl getroffen. Außerdem hätten an der Feier mehr private Gäste als Arbeitskollegen teilgenommen. Und schließlich habe er auch mit seinen Kollegen nicht nur sein Berufsexamen, sondern auch seinen Geburtstag und damit ein privates Ereignis gefeiert. In solchen Fällen sei eine Trennung der Kosten nicht möglich, so die Richter, die eine Revision zum BFH zuließen (BFH-Az. VI R 46/14).

(FG Baden-Württemberg  / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


19.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Am 02.07.026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Dieses Reformpaket umfasst 34 Maßnahmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf das Kündigungs- und Befristungsrecht dargestellt.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


19.08.2026

Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI

KI hält zunehmend Einzug in die Personalabteilungen deutscher Unternehmen – von der Weiterbildung über Arbeitszeugnisse bis zum Onboarding.

weiterlesen
Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI

Meldung

©vege/fotolia.com


19.08.2026

Bundesregierung zur Unternehmensstruktur in Deutschland

Kleinstbetriebe prägen Deutschlands Wirtschaft, während immer mehr Unternehmen vor der Herausforderung einer Nachfolge stehen.

weiterlesen
Bundesregierung zur Unternehmensstruktur in Deutschland
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht