• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht erwähnten Vereins

02.05.2018

Meldung, Steuerrecht

Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht erwähnten Vereins

Beitrag mit Bild

©stockWERK/fotolia.com

Ein Verein, der im Verfassungsschutzbericht des Bundes bzw. eines Bundeslandes ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, ist nicht gemeinnützig. Dies hat der Bundesfinanzhof im Falle eines islamischen Vereins klargestellt.

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.03.2018 (V R 36/16) wird bei ausdrücklicher Erwähnung eines Vereins in einem Verfassungsschutzbericht widerlegbar davon ausgegangen, dass dieser extremistische Bestrebungen fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandelt (§ 51 Abs. 3 Satz 2 AO). Diese Vermutung ist erst dann widerlegt, wenn der volle Beweis des Gegenteils erbracht wird. Die dafür erforderliche Würdigung obliegt in erster Linie dem Finanzgericht.

Keine Abwägung bei Gesamtschau

Im Streitfall billigte der BFH die Würdigung des Finanzgerichts, da es sich mit allen Einwendungen des klagenden Vereins sorgfältig auseinandergesetzt und diese für nicht durchgreifend erachtet hatte. Der Kläger habe nicht entkräften können, dass z.B. Äußerungen seiner Prediger und Imame (Todesstrafe wegen Abkehr vom Islam und bei Ehebruch, körperliche Misshandlung Minderjähriger zur Durchsetzung der Gebetspflicht etc.) ein extremistisches, grundgesetzfeindliches Gedankengut offenbart hätten. Der BFH entschied weiter, dass die Leistungen des Klägers für das Gemeinwohl (v.a. Integration von Zuwanderern) nicht im Wege einer „Gesamtschau“ gegen Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche tatsächliche Geschäftsführung abzuwägen sind.

(BFH, PM vom 02.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Agnes Herwig / Katharina Geyer


13.07.2026

Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet

Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verschärft die Anforderungen an Vergütungssysteme mit dem erklärten Ziel, den weiterhin bestehenden Gender Pay Gap zu reduzieren.

weiterlesen
Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet

Meldung

©peshkova/123rf.com


13.07.2026

KI hält Einzug in die Unternehmensberichterstattung

Generative KI entwickelt sich in der Unternehmensberichterstattung zu einem wichtigen Hilfsmittel, ersetzt aber nicht die fachliche Beurteilung durch Menschen.

weiterlesen
KI hält Einzug in die Unternehmensberichterstattung

Meldung

©vege/fotolia.com


13.07.2026

Geopolitik und KI werden zum Vorstandsrisiko

Die aktuelle D&O-Studie zeigt, dass Geopolitik in der Risikowahrnehmung vorrückt; auch KI-bezogene Unsicherheiten sind ein Thema.

weiterlesen
Geopolitik und KI werden zum Vorstandsrisiko
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht