• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Fusion von Deutsche Börse und London Stock Exchange

30.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Keine Fusion von Deutsche Börse und London Stock Exchange

Beitrag mit Bild

©Dmitry Guzhanin/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zwischen der Deutschen Börse und der London Stock Exchange nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt.

Die Untersuchung der Kommission habe gezeigt, dass das Vorhaben auf den Märkten für das Clearing festverzinslicher Finanzinstrumente ein De-Facto-Monopol geschaffen hätte. Durch den geplanten Zusammenschluss wären die Tätigkeiten der beiden größten europäischen Börsenbetreiber Deutsche Börse AG (DBAG) und London Stock Exchange Group (LSEG) zusammengeführt worden. Diese sind Eigentümer der deutschen, der italienischen und der britische Börsen sowie mehrerer der größten europäischen Clearinghäuser.

De-Facto-Monopol für das Clearing festverzinslicher Finanzinstrumente

Der Zusammenschluss hätte auf dem europäischen Markt für das Clearing festverzinslicher Finanzinstrumente (Anleihen und Repogeschäfte), auf dem die beteiligten Unternehmen die einzigen Anbieter sind, zu einem De-Facto-Monopol geführt. Insbesondere hätte der geplante Zusammenschluss das in Frankfurt ansässige DBAG-Clearinghaus Eurex mit den LSEG-Clearinghäusern LCH.Clearnet (das LCH.Clearnet Ltd (London) und LCH.Clearnet SA (Paris) umfasst) und Cassa di Compensazione e Garanzia (Rom) zusammengeführt.

(EU Kommission, EU-Aktuell vom 29.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner / Nikola Dieterich


22.07.2026

Warum ist eine rechtzeitige und umfassende Nachfolgeplanung so wichtig?

Die Nachfolgeplanung ist kein einzelner rechtlicher Akt, sondern ein abgestimmter Prozess aus mehreren familiären, rechtlichen und steuerlichen Entscheidungen.

weiterlesen
Warum ist eine rechtzeitige und umfassende Nachfolgeplanung so wichtig?

Meldung

Der Betrieb


22.07.2026

Greenwashing mit Erdgas: „Ökogas“ ist nicht öko

Fossiles Erdgas darf nicht durch unbelegte Umweltversprechen als klimafreundliches Produkt namens Ökogas dargestellt werden.

weiterlesen
Greenwashing mit Erdgas: „Ökogas“ ist nicht öko

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com


22.07.2026

Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar

Zwei Drittel der Berufstätigen bleiben im Sommerurlaub dienstlich erreichbar, meist aufgrund der Erwartungen ihres beruflichen Umfelds.

weiterlesen
Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht