Das bayerische Finanzministerium hat mitgeteilt, dass sich Bayern nicht an den mehrheitlich abgestimmten Ländererlassen zur Erbschaftsteuerreform beteiligt. Die Vorschriften zur Erhebung der Steuer, die in den übrigen 15 Ländern angewandt werden, gelten damit nicht in Bayern.
Die Finanzministerkonferenz hat sich in ihrer Sitzung vom 07.09.2017 mit dem Vorgehen von Bayern beschäftigt. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder erinnerten daran, dass die in den koordinierten Ländererlassen vertretene Rechtsauffassung nicht nur in der fachlichen Abstimmung auf der Ebene der Steuerabteilungen des Bundes und der Länder eine Mehrheit erhalten hat, sondern zuvor auch von der FMK selbst politisch bestätigt worden ist.
Aushöhlung der Erbschaftsteuer in Bayern
„Das ist ein einmaliger Fall und ein unhaltbarer Zustand. Zunächst hat Bayern versucht, eine Einigung über die Anpassung der Erbschaftsteuer an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch überzogene Forderungen zum Scheitern zu bringen. Nachdem das nicht geglückt ist, kommt jetzt der nächste Schritt. Das Vorgehen von Bayern ist leicht durchschaubar: Es geht um die Aushöhlung der Erbschaftsteuer in Bayern durch die Hintertür“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.
Erbschaftsteuerrichtlinie gefordert
Die Finanzministerkonferenz forderte Bayern auf, der Rechtsauffassung der übrigen 15 Länder zu folgen und die Erhebung der Erbschaftsteuer – wie in den übrigen 15 Ländern auch – auf Basis der gemeinsam vereinbarten Grundsätze zu vollziehen. Sollte Bayern dies nicht zeitnah umsetzen, bat die Finanzministerkonferenz den Bundesminister der Finanzen, so rasch als möglich für die Vorlage einer Erbschaftsteuerrichtlinie von Seiten der Bundesregierung zu sorgen, die die Vorschriften der aktuellen Ländererlasse enthält.
(FinMin Rheinland-Pfalz, PM vom 07.09.2017 / Viola C. Didier)