• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb durch ausländisches Vermächtnis

01.03.2023

Meldung, Steuerrecht

Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb durch ausländisches Vermächtnis

In Deutschland belegene Immobilien können steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser dem Begünstigten die Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zuwendet. Dies hat der BFH entschieden.

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Die im Jahr 2013 verstorbene Erblasserin hatte bis zu ihrem Tod in der Schweiz gewohnt. Sie vermachte ihrer in den USA lebenden Nichte, der Klägerin, eine Immobilie in München. Im Jahr 2014 wurde das Vermächtnis erfüllt und die Klägerin wurde als Eigentümerin des Grundstücks im Grundbuch eingetragen.

Das Finanzamt verlangte von ihr Erbschaftsteuer für diesen Immobilienerwerb. Die Klägerin war hingegen der Auffassung, sie schulde aufgrund ihres ausländischen Wohnsitzes und ihrer dadurch nur beschränkten Steuerpflicht in Deutschland keine Steuer. Der BFH bestätigte die Auffassung der Klägerin mit Urteil vom 23.11.2022 (II R 37/19).

Weder Erblasser noch Begünstigter sind Deutsche

Wendet ein im Ausland lebender Erblasser einer ebenfalls im Ausland lebenden Person durch Vermächtnis inländischen Grundbesitz zu, muss der ausländische Begünstigte hierauf keine deutsche Erbschaftsteuer bezahlen. Anders als deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland sind ausländische Erben oder Vermächtnisnehmer nur in beschränktem Umfang steuerpflichtig. Sie zahlen Erbschaftsteuer ausschließlich für den Eigentumserwerb an bestimmten gesetzlich definierten Vermögenswerten, darunter grundsätzlich inländische Immobilien. Werden sie jedoch im Testament des Erblassers durch Vermächtnis mit solchen Immobilien bedacht, bleibt dies ausnahmsweise steuerfrei.

Grund für die Gesetzeslücke

Insoweit besteht eine Gesetzeslücke. Grund dafür ist, dass beim Vermächtnis der Begünstigte nicht die Immobilie selbst, sondern nur einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an dieser Immobilie erwirbt. Die Eigentumsumschreibung muss dann noch separat im Anschluss erfolgen und bedarf der notariellen Beurkundung. Anders verhält es sich, wenn ausländische Erben im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge inländischen Grundbesitz erhalten. Denn dann geht das Eigentum an der inländischen Immobilie direkt mit dem Tod des ausländischen Erblassers auf den ebenfalls ausländischen Erben über. Darauf fällt deutsche Erbschaftsteuer an.

Relevanz für die Praxis

Nach der Bestätigung durch den BFH kann die Praxis den steuerfreien Erwerb inländischer Immobilien durch ausländische Vermächtniseinsetzung als legales Gestaltungsmodell nutzen. Seit 2015 und dem Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung ist bei Erbfällen im EU-Ausland allerdings Vorsicht geboten: In bestimmten EU-Ländern, z.B. Polen, entfaltet ein Vermächtnis direkte Wirkung. Das bedeutet, dass auch die durch Vermächtnis begünstigte Person direkt das Eigentum an dem inländischen Grundvermögen erbt. Ein steuerfreier Erwerb inländischer Immobilien ist dann nicht möglich.


BFH vom 28.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Cybrain/fotolia.com


28.10.2026

BGH legt Plattformhaftung dem EuGH vor

Der EuGH soll klären, wann soziale Netzwerke für rechtswidrige Beiträge haften und welche Lösch- und Prüfpflichten für sie gelten.

weiterlesen
BGH legt Plattformhaftung dem EuGH vor

Steuerboard

Ann-Katrin Beune


28.10.2026

Negativer Kommanditanteil trotz fehlender Nachschusspflicht: BFH widerspricht der Finanzverwaltung

Bei der schenkweisen Übertragung von Kommanditanteilen kann ein negativer Wert des Anteils am Gesamthandsvermögen insbesondere bei zugleich übertragenem werthaltigem Sonderbetriebsvermögen relevant sein.

weiterlesen
Negativer Kommanditanteil trotz fehlender Nachschusspflicht: BFH widerspricht der Finanzverwaltung

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


28.10.2026

EU plant Klimaresilienzgesetz: Neue Anforderungen an den Umgang mit Klimarisiken?

Die EU-Kommission hat einen neuen europäischen Rahmen für die Klimaresilienz vorgestellt. Dazu gehört ein Vorschlag für ein europäisches Klimaresilienzgesetz.

weiterlesen
EU plant Klimaresilienzgesetz: Neue Anforderungen an den Umgang mit Klimarisiken?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht