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11.04.2022

Meldung, Steuerrecht

Keine Einwendungen gegen Steuerentlastungspläne

Der Bundesrat hatte in seiner Plenarsitzung am 08.04.2022 keine Einwände gegen den Regierungsentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 erhoben. Die Steuerentlastungspläne sind damit auf der Zielgeraden.

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©Christian Horz/123rf.com

Angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, will die Bundesregierung die Bevölkerung finanziell und durch Steuervereinfachung entlasten.

Höherer Pauschbetrag

Sie plant eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022. Pauschalen reduzierten den administrativen Aufwand für Steuerpflichtige und Verwaltung, zudem profitierten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Anhebung des Pauschbetrages, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Anhebung des Grundfreibetrages

Steigen soll auch der Grundfreibetrag für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro – auch dies rückwirkend zum 1. Januar 2022. Diese Erhöhung entlaste alle Steuerpflichtigen, die Bezieher niedriger Einkommen allerdings relativ stärker. So werde auch sozialen Gesichtspunkten Rechnung getragen, betont die Bundesregierung.

Frühere Erhöhung der Pendlerpauschale

Die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent ebenso vorgezogen werden wie die Anhebung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Hierdurch würden besonders von den gestiegenen Mobilitätskosten Betroffene zielgerichtet entlastet.

Steuerentlastungspläne liegen nun beim Bundestag

Der Bundestag wird nun über den Gesetzentwurf beraten. Spätestens drei Wochen, nachdem er ihn verabschiedet hat, kommt der Gesetzesbeschluss auf die Tagesordnung der Länderkammer, deren Zustimmung erforderlich ist.


Bundesrat vom 08.04.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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