27.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Keine Einwände gegen Syndikus-Gesetz

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Der Betrieb

Die Rechtsstellung des Syndikusanwalts soll gesetzlich geregelt werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/5563) vorgelegt. Der Bundesrat hat ebenso wie der Nationale Normenkontrollrat keine Einwände gegen den Entwurf erhoben.

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom April 2014. Das Gericht hatte entschieden, dass die unter anderem bei Unternehmen tätigen Syndikusanwälte sich nicht wie gewöhnliche Rechtsanwälte oder Angehörige anderer freier Berufe von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können. Der Gesetzentwurf zielt nun unter anderem über eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) darauf ab, dort die Stellung des Syndikusanwalts zu normieren und ihnen so eine Befreiungsmöglichkeit einzuräumen.

(Deutscher Bundestag / Viola C. Didier)


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