27.11.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Keine Dynamisierung von Minijobs

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

©Birgit Reitz-Hofmann/fotolia.com

Der Bundesrat hat sich dagegen ausgesprochen, die Bezahlung von Minijobs zu dynamisieren. Ein entsprechender Gesetzesantrag Nordrhein-Westfalen erhielt am 23.11.2018 keine Mehrheit. Der Niedriglohnsektor solle nicht verfestigt werden, heißt es seitens der SPD.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte vorgeschlagen, die Einkommensgrenze der Minijobs an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Die bislang starre Entgeltgrenze von 450 Euro hätte damit das 53fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Durch die Koppelung wollte das Land verhindern, dass sich die Arbeitsleistung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zunehmend verringert.

Problem schrumpfende Arbeitszeit

Während 2015 noch 53 Stunden auf Minijob-Basis gearbeitet werden konnte, seien es seit 2017 durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns nur noch 51 Stunden, erläuterte Nordrhein-Westfalen seinen Antrag. Auch die bisherige Entgeltgrenze von Midijobs von bis zu 850 Euro wollte es dynamisieren.

(Bundesrat vom 23.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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