27.11.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Keine Dynamisierung von Minijobs

Beitrag mit Bild

©Birgit Reitz-Hofmann/fotolia.com

Der Bundesrat hat sich dagegen ausgesprochen, die Bezahlung von Minijobs zu dynamisieren. Ein entsprechender Gesetzesantrag Nordrhein-Westfalen erhielt am 23.11.2018 keine Mehrheit. Der Niedriglohnsektor solle nicht verfestigt werden, heißt es seitens der SPD.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte vorgeschlagen, die Einkommensgrenze der Minijobs an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Die bislang starre Entgeltgrenze von 450 Euro hätte damit das 53fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Durch die Koppelung wollte das Land verhindern, dass sich die Arbeitsleistung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zunehmend verringert.

Problem schrumpfende Arbeitszeit

Während 2015 noch 53 Stunden auf Minijob-Basis gearbeitet werden konnte, seien es seit 2017 durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns nur noch 51 Stunden, erläuterte Nordrhein-Westfalen seinen Antrag. Auch die bisherige Entgeltgrenze von Midijobs von bis zu 850 Euro wollte es dynamisieren.

(Bundesrat vom 23.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Fachmodul Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com


03.08.2026

Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Meldung

sdecoret/123rf.com


03.08.2026

AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Der AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz beim Einsatz und bei der Bereitstellung bestimmter KI-Systeme und KI-generierter Inhalte.

weiterlesen
AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht