26.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Keine Beteiligung an „Breuninger“

Beitrag mit Bild

Die Klage eines früheren Stiftungsvorstands auf Beteiligung an der Kaufhaus-Gruppe „Breuninger“ wurde abgewiesen.

Das OLG Stuttgart hat die Klage eines früheren Stiftungsvorstandes der Heinz Breuninger Stiftung gegen zwei seiner damaligen Mitvorstände auf eine Beteiligung von 20 Prozent an einer Holdinggesellschaft der Breuninger-Gruppe im Wert von 220 Millionen Euro abgewiesen.

Der Kläger hatte geltend gemacht, dass im Zusammenhang mit der Auflösung der Heinz Breuninger Stiftung im Jahr 2004 verabredet worden sei, sämtliche der damals fünf Stiftungsvorstände an der Holdinggesellschaft zu beteiligen. Das Landgericht Stuttgart hatte dem Kläger 10 Prozent der Anteile an der Holdinggesellschaft zugesprochen. Auf die Berufungen der Beklagten hat das OLG Stuttgart das Urteil des Landgerichts Stuttgart abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Kein Rechtsanspruch auf Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Zur Begründung des Urteils U 4/14 vom 20.07.2016 hat der Senat ausgeführt, der Kläger habe den ihm obliegenden Beweis nicht erbringen können, dass die Beklagten ihm eine konkrete und rechtsverbindliche Beteiligungszusage gegeben hätten. Zwischen den Parteien sei zwar wiederholt über eine Beteiligung des Klägers an der Holdinggesellschaft verhandelt worden. Ein Rechtsanspruch des Klägers auf Übertragung von Gesellschaftsanteilen sei jedoch zu keiner Zeit begründet worden.

Beteiligungszusage konnte nicht zweifelsfrei bestätigt werden

Das OLG stellte klar, dass es durchaus einzelne Indizien gegeben habe, die das Vorbringen des Klägers stützten. Jedoch sprächen zahlreiche Indizien gegen den behaupteten Anspruch. Insbesondere habe keiner der vernommenen Zeugen und Parteien eine konkrete und rechtsverbindliche Beteiligungszusage zweifelsfrei bestätigen können. Der Senat sah keine Anhaltspunkte dafür, dass Zeugen oder Parteien wissentlich unwahre Angaben gemacht hätten. Vielmehr spreche viel dafür, dass die Vernommenen zumindest subjektiv von der Wahrheit ihrer Angaben überzeugt seien.

Die Revision zum Bundesgerichtshof hat der Senat nicht zugelassen.

(OLG Stuttgart, PM vom 20.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


01.07.2025

IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Die IFRS-Leitlinien liefern praktische Hinweise für eine transparente, zielgerichtete Klimaberichterstattung im Einklang mit IFRS S2.

weiterlesen
IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Meldung

©peshkova/123rf.com


01.07.2025

Zwei Drittel der Deutschen nutzen KI am Arbeitsplatz

Obwohl 72 % der Beschäftigten regelmäßig KI nutzen, fühlen sich nur 36 % ausreichend vorbereitet. Ein Appell an Unternehmen, ihre Mitarbeitenden zu unterstützen.

weiterlesen
Zwei Drittel der Deutschen nutzen KI am Arbeitsplatz

Meldung

©dogfella/123rf.com


30.06.2025

Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Auch in der Insolvenz gilt: Ohne besondere Billigkeitsgründe bleibt es beim hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen.

weiterlesen
Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank