22.04.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Keine befristete Kürzung der Betriebsrenten

Beitrag mit Bild

Seit der Einführung der Insolvenzordnung 1999 ist ein Widerruf von Betriebsrenten wegen wirtschaftlicher Notlage nicht mehr zulässig.

Das Arbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Betriebsrenten trotz wirtschaftlicher Not nicht nachträglich gekürzt werden dürfen.

Die Zanders GmbH hat im Rahmen eines Sanierungskonzeptes die Betriebsrenten ab Januar 2016 befristet auf vier Jahre um 15 Prozent gekürzt. Bislang haben ca. 190 Betriebsrentner gegen diese Kürzungen geklagt. Das Arbeitsgericht Köln hat im Kammertermin am 20.04.2016 in 21 Verfahren den Klagen der Betriebsrentner stattgegeben (Az. 20 Ca 891/16). Die Kürzung der Betriebsrenten ist danach unwirksam.

Arbeitsgericht folgt BAG-Rechtsprechung

Das Gericht hat sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen: Danach ist ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 nicht mehr zulässig. Für die entschiedenen Verfahren kam es auch nicht auf die tarifvertraglichen Ausschlussfristen an, auf die sich die Beklagte zum Teil berufen hatte, da die hier streitigen Ansprüche jedenfalls rechtzeitig geltend gemacht wurden.

(ArbG Köln, PM vom 21.04.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank