22.04.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Keine befristete Kürzung der Betriebsrenten

Beitrag mit Bild

Seit der Einführung der Insolvenzordnung 1999 ist ein Widerruf von Betriebsrenten wegen wirtschaftlicher Notlage nicht mehr zulässig.

Das Arbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Betriebsrenten trotz wirtschaftlicher Not nicht nachträglich gekürzt werden dürfen.

Die Zanders GmbH hat im Rahmen eines Sanierungskonzeptes die Betriebsrenten ab Januar 2016 befristet auf vier Jahre um 15 Prozent gekürzt. Bislang haben ca. 190 Betriebsrentner gegen diese Kürzungen geklagt. Das Arbeitsgericht Köln hat im Kammertermin am 20.04.2016 in 21 Verfahren den Klagen der Betriebsrentner stattgegeben (Az. 20 Ca 891/16). Die Kürzung der Betriebsrenten ist danach unwirksam.

Arbeitsgericht folgt BAG-Rechtsprechung

Das Gericht hat sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen: Danach ist ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 nicht mehr zulässig. Für die entschiedenen Verfahren kam es auch nicht auf die tarifvertraglichen Ausschlussfristen an, auf die sich die Beklagte zum Teil berufen hatte, da die hier streitigen Ansprüche jedenfalls rechtzeitig geltend gemacht wurden.

(ArbG Köln, PM vom 21.04.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)