• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine anlassunabhängige Sonderuntersuchung nach altem Recht

07.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Keine anlassunabhängige Sonderuntersuchung nach altem Recht

Beitrag mit Bild

APAReG: Seit dem 17.6.2016 ist die WPK nicht mehr für die Durchführung der anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen zuständig.

Die Klage einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Aufhebung der Anordnung einer anlassunabhängigen Sonderuntersuchung nach altem Recht wurde abgewiesen – das Verfahren erledigte sich mit Inkrafttreten des APAReG am 17.6.2016.

Mit Urteil vom 3.12.2015 hatte das VG Berlin die Klage einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mangels Rechtsverletzung der Klägerin als unbegründet abgewiesen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte sich gegen die Anordnung einer anlassunabhängigen Sonderuntersuchung gerichtet und auf deren Aufhebung geklagt. Mit Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) am 17.6.2016 erledigte sich das Verfahren, es bleibt somit bei der Abweisung der Klage.

Gericht ließ Rechtsfrage dahinstehen

Die Klägerin wollte die gerichtliche Feststellung der Unzulässigkeit einer Vereinbarung zwischen der Wirtschaftsprüferkammer und der inzwischen aufgelösten Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) erreichen, wonach die APAK Teile der Durchführung der Sonderuntersuchungen in eigener Verantwortung übernommen hatte. Das VG Berlin ließ diese Rechtsfrage dahinstehen, da die Rechte der Klägerin nicht beeinträchtigt seien. Aus Sicht der WPK war damit die Rechtmäßigkeit des Inspektionsverfahrens durch die mittelbar angefochtene Verwaltungsvereinbarung mit der APAK nicht berührt.

WPK nicht mehr für Sonderuntersuchung zuständig

In dem von der Klägerin angestrengten Berufungsverfahren erklärte die WPK nach Aufhebung der Untersuchungsanordnung den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Die Untersuchungsanordnung hob sie nach zwischenzeitlicher Veröffentlichung des APAReG im Bundesanzeiger auf, weil sie ab dem 17.6.2016 nicht mehr für die Durchführung der anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen zuständig ist.

(WPK vom 6.7.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com


07.08.2026

Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Hybride Angriffe entwickeln sich zu einem ernst zu nehmenden Risiko. Die große Mehrheit der Wirtschaft erwartet eine zunehmende Bedrohung.

weiterlesen
Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


07.08.2026

Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Ab 2026 müssen Abschlussprüfer die Offenlegungspflicht zum Ertragsteuerinformationsbericht beurteilen und darüber gesondert berichten.

weiterlesen
Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Steuerboard

Emanuel Benning


06.08.2026

Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Zinslose Finanzierungen gehören in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen zum Standardrepertoire. Steuerlich werden sie häufig eher als unkomplizierte Liquiditätshilfe denn als eigenständiger Zuwendungsvorgang verstanden.

weiterlesen
Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht